Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 31.01.2025) |
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SA6: Wahlordnung §4 Delegiertenwahlen: Absätze 1 und 3
Antragstext
Am Ende des Absatzes 1 wird der Satz "Auf Antrag kann die Versammlung gestatten,
dass Bewerber*innen von Vertreter*innen vorgestellt werden dürfen." eingefügt:
... Eine Vorstellung der Bewerber*innen im Vorhinein mittels digitaler Medien
ist möglich, wenn dies den Mitgliedern mit der Einladung zur Versammlung
mitgeteilt wird. Auf Antrag kann die Versammlung gestatten, dass Bewerber*innen
von Vertreter*innen vorgestellt werden dürfen.
Dafür wird der Absatz 3 gestrichen und die nachfolgenden Absatzzahlen angepasst:
Sollten Bewerber*innen verhindert sein, ist eine Vorstellung mittels Video
möglich. Es ist dabei zu achten, dass eine Videovorstellung, nicht die
Vorstellungszeit der weiteren Bewerber*innen überschreitet. Weiter kann die
Versammlung auf Antrag gestatten, dass Bewerber*innen von Vertreter*innen
vorgestellt werden dürfen.
Begründung
Eine Vorstellung per Video ist laut Absatz 1 jetzt generell vorgesehen, wenn der Satz über die Vorstellung durch Vertreter*innen in den Absatz 1 eingefügt wird, ist der Absatz 3 redundant und kann entfallen.