Status: | Beschluss |
---|---|
Beschluss durch: | Hauptversammlung |
Beschlossen am: | 08.03.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Wahlordnung §1 - Allgemeine Bestimmungen
Beschlusstext
Im Absatz 3 wird das Wort "gültigen" eingefügt:
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, im ersten Wahlgang ist die absolute
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Enthaltungen sind
gültige Stimmen.
Im Absatz 4 werden die (Halb)sätze entfernt, die eine "einfach Mehrheit"
benennen:
Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so können sich in diesem doppelt so viele
Bewerber*innen stellen, wie noch Stellen zu besetzen sind, in der Reihenfolge
ihrer Stimmergebnisse aus dem ersten Wahlgang. Für die Wahl im zweiten Wahlgang
genügt die einfache Mehrheit. Stimmengleiche Bewerber*innen haben gleiche
Rechte. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang findet noch eine Stichwahl
statt, bei der die einfache Mehrheit genügt, dann entscheidet das Los.