Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 19.04.2023) |
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V4: Verfahrensvorschlag: Redezeiten und weitere Wahl- und Abstimmungsmodalitäten
Antragstext
Der Stadtparteitag von Bündnis 90/Die Grünen München-Stadt möge beschließen:
I. Europavotum
Für Bewerbungen für das Europavotum stehen den Bewerber*innen je 5 Minuten zur
Verfügung. Anschließend stehen den Kandidierenden weitere 4 Minuten zur
Beantwortung von vier quotierten und gelosten Fragen aus der Versammlung zur
Verfügung. Für den Fall, dass es keine Fragen aus der Versammlung gibt, steht
den Kandidierenden die zusätzliche Redezeit für weitere Ausführungen zur
Verfügung. Die Fragen müssen unter Angabe des Vor- und Nachnamens schriftlich in
eine zur Verfügung gestellte Losbox geworfen werden. Fragen können gestellt
werden, solange der*die Kandidat*in spricht. Nach Ende der Redezeit sind die
Losboxen geschlossen.
Die Wahl findet entsprechend §1, Abs. 2 und 3 der Wahlordnung der Grünen München
statt. Die Stimmabgabe erfolgt nach §5 Abs. 2 mittels elektronischer
Abstimmungsgeräte.
II. Änderungsanträge zum Wahlprogramm
Die Änderungsanträge zum Landtagswahlprogramm sind Dringlichkeitsanträge und
werden daher gemäß der Satzung und Geschäftsordnung von Bündnis 90/Die Grünen
München-Stadt nur behandelt, wenn sich die Mehrheit der Stadtversammlung für die
Behandlung ausspricht. Die Begründung der Dringlichkeit der Anträge zum
Landtagswahlprogramm, die mögliche Gegenrede dazu sowie die Abstimmung erfolgen
en bloc.
Für die Anträge zum Wahlprogramm, die im Zuge der Antragsvorbesprechungen des
Kreisverbands eingereicht worden sind, gilt, dass es eine Gesamtvorstellung für
diejenigen Anträge pro Kapitel gibt, die in den Antragsworkshops im Vorfeld
diskutiert und positiv abgestimmt worden sind und werden en bloc abgestimmt.
Konkurrierende Anträge werden einzeln aufgerufen und abgestimmt.
Sollte der Bedarf einer Einzelbehandlung zu einem Änderungsantrag aus einem
Antragsworkshop aus der Versammlung angemeldet werden, wird diesem entsprochen,
sofern sich die Versammlung mehrheitlich dafür ausspricht.
Anträge zum Wahlprogramm, die unabhängig von der Antragsvorbesprechung gestellt
wurden, werden einzeln aufgerufen. Die Redezeit beträgt dabei für die Begründung
sowie für die Gegenjede jeweils 2 Minuten.
III. Haushaltsvorstellung
Für die Vorstellung des Haushaltsabschlusses 2022 sowie des Haushaltplans 2023
stehen der Schatzmeisterin je 10 Minuten zur Verfügung. Im Anschluss gibt es die
Möglichkeit für Rückfragen aus der Versammlung.
IV. Satzungsänderungsanträge
Für die Einbringung und Gegenrede von Satzungsänderungsanträgen stehen je 5
Minuten zur Verfügung.
V. Weitere Anträge
Für die Einbringung und Gegenrede der weiteren Anträge stehen je 3 Minuten zur
Verfügung.
VI. Antragsranking
Entsprechend §3, Abs. 3, Satz 4 der Geschäftsordnung findet ein Antragsranking
über die eingegangenen Anträge ab. Wobei davon Dringlichkeitsanträge und
Anerkennungsanträge von Arbeitskreisen ausgenommen sind. Neben den Leitanträgen
und Anerkennungsanträgen werden die Anträge entsprechend ihrer Reihung
behandelt.
Die zu behandelnde Anzahl von Anträgen oder eine zeitliche Frist für den zum
spätesten Zeitpunkt zu behandelten Antrag wird vom Präsidium der Versammlung zu
Beginn von TOP 9 vorgeschlagen.
Beim Antragsranking hat jedes teilnehmende Mitglied so viele Stimmen, wie
Anträge vorliegen, wobei ein Antrag höchstens eine Stimme haben kann.
Die Reihung der Anträge findet entsprechend der Anzahl der auf sie beim Ranking
entfallenen Stimmen statt.
Haben nach Auszählung aller Stimmen mehrere Anträge dieselbe Stimmenzahl
entscheidet der Eingangszeitpunkt darüber, welcher der Anträge zuerst behandelt
wird.