Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 13.04.2023) |
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V3: Verfahrensvorschlag für die Wahl der Delegierten
Antragstext
Der Stadtparteitag von Bündnis 90/Die Grünen München-Stadt möge beschließen:
Auf der Hauptversammlung finden die Delegiertenwahlen gemäß der Satzung und
Wahlordnung von Bündnis 90/Die Grünen München-Stadt und den höherrangigen
Satzungen von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bayern und des Bundesverbandes
von Bündnis 90/Die Grünen statt. Die Vorstellung der Bewerber*innen findet
entsprechend §4, Abs. 1, Satz 3 der Wahlordnung in digitaler Form statt.
I. Wahl der Vertreter*innen für Bezirks- und Landesebene
Die Delegierten der folgenden Gremien und überordneten Parteitage für ein Jahr,
spätestens bis zur nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung im Jahr 2024 zu
wählen:
- 42 Delegierte und 22 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung von Bündnis
90/Die Grünen Bezirksverband Oberbayern
- 26 Delegierte und 14 Ersatzdelegierte zum Kleinen Parteitag von Bündnis
90/Die Grünen Landesverband Bayern
- 62 Delegierte und 32 Ersatzdelegierte zur Landesdelegiertenkonferenz von
Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bayern
Bewerben kann sich jedes Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband
München-Stadt.
Die Delegierten und die Ersatzdelegierten werden durch eine elektronische
Vorwahl auf dem Stadtparteitag bestimmt. Dabei gelten die Regelungen aus §4,
Abs. 1 ff. der Wahlordnung. Für die Wahl und Anzeige der Delegierten aus den
Ortsverbänden und der Grünen Jugend München gelten die Regelungen aus §4, Abs.
5a ff. der Wahlordnung. Diese sind spätestens bis Freitag vor der Versammlung
(21.04.2021) bei der Geschäftsstelle anzuzeigen.
Die Bestätigung der digitalen Vorwahlen findet direkt im Anschluss an alle
digitalen Delegiertenwahlen gesammelt via schriftlicher Abstimmung statt.
Dabei sind für die rechtlich verbindliche schriftliche Abstimmungen zu den
Wahlen der Delegierten zur Bezirksversammlung von Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksverband Oberbayern, zum Kleinen Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen
Landesverband Bayern sowie zur Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die
Grünen Landesverband Bayern alle Mitglieder des Kreisverbands München-Stadt
stimmberechtigt.
II. Wahl der Vertreter*innen zur Bundesdelegiertenkonferenz
Es werden 23 Delegierte und 12 Ersatzdelegierte zur Bundesdelegiertenkonferenz
von Bündnis 90/Die Grünen für ein Jahr, spätestens bis zur nächsten ordentlichen
Jahreshauptversammlung im Jahr 2024 von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband
München-Stadt gewählt
Bewerben kann sich jedes Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband
München-Stadt, das zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung für die Europawahl
wahlberechtigt ist.
Die Delegierten und die Ersatzdelegierten werden durch eine elektronische
Vorwahl auf dem Stadtparteitag bestimmt. Dabei gelten die Regelungen aus §4,
Abs. 1 ff. der Wahlordnung.
Für die rechtlich verbindliche schriftliche Schlussabstimmung sind alle Personen
wahlberechtigt, die Mitglied von Bündnis 90/ Die Grünen Kreisverband München-
Stadt, die am Tage der Jahreshauptversammlung stimmberechtigt für die Europawahl
sind.
Wahlberechtigt sind dabei im Sinne des Europawahlgesetzes
- alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt (Änderung des § 6
Abs. 1 Nr. 1 EuWG) sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei
Monaten in Deutschland haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten;
- alle Deutschen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich
gewöhnlich aufhalten;
- alle Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres
mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland
eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und
dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen
Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen
Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von
ihnen betroffen sind;
- Alle Bürger*innen der Europäischen Union ohne deutsche
Staatsangehörigkeit, wenn sie in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben
oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten. Diese Personengruppe muss auch
die übrigen Voraussetzungen der Wahlberechtigung der Deutschen erfüllen,
d.h. mindestens 16 Jahre als sein und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
sein.
Begründung
Da auf der BDK die Liste für die Europawahl aufgestellt wird und damit dieser Parteitag vorbereitend zu einer ordentlichen Wahl ist, unterliegen die Bestimmungen für diese Wahl dieses Mal besonderen Vorgaben. Diese wurden von Seiten des Bundesverbandes so vorgegeben.