Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Stadtvorstand |
OVV-Mitgliedschaft für Stadtvorstand und Grüne Jugend München wieder öffnen und Regelungen konkretisieren
Beschlusstext
Anlass und Ziel der Änderung: OVV für gesamten
Stadt- und GJM-Vorstand öffnen
Durch die bisherige Regelung konnten nur die Stadtvorsitzenden OVV-Mitglied sein
und keine*n Vertreter*in entsenden. Dies wird nun dadurch wieder ermöglicht.
Selbes gilt derzeit für die Grüne Jugend München.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen, §11, Absatz 1 der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband
München-Stadt möge wie folgt zu ändern:
„(1) Die Ortsvorstandsversammlung ist der Zusammenschluss der
Ortsvorstände, des Stadtvorstands und des Vorstands der Grünen Jugend
München. Aus jedem Ortsvorstand, dem Vorstand der Grünen Jugend und dem
Stadtvorstand werden jeweils die Sprecher*innen, bzw. Vorsitzenden
entsendet. Eine Vertretung der Sprecher*innen bzw. Vorsitzenden ist
möglich, sofern der entsprechende Vorstand mindestens eine Frau entsendet.
Jedes entsendete Mitglied der Ortsvorstandsversammlung hat eine Stimme.
Das Gremium dient der parteipolitischen, strategischen Vernetzung, dem
Austausch von Ideen und Projekten der Ortsverbände, des Stadtverbands und
der Grünen Jugend, der Bearbeitung von OV-übergreifenden Themen sowie der
Weiterbildung.“
Anlass und Ziel der Änderung: Klarstellung der
Ehrenamtlichkeit
Diese Ergänzung ist eine Klarstellung, die im Zuge der Einführung der
Aufwandsentschädigungen Relevanz hat. Hierbei geht es um die Klärung für die
Deutsche Rentenversicherung.
Antragstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen, §7, Absatz 1 der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband
München-Stadt möge wie folgt zu ändern:
„(1) Der Stadtvorstand ist ehrenamtlich tätig und besteht aus sechs
Personen. Er besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, hiervon
mindestens eine Frau, dem*der Schatzmeister*in, sowie drei
stellvertretenden Vorsitzenden.“
Begründung
siehe Antragstext