Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Stadtvorstand |
Mailversand in die Satzung aufnehmen, Doppelungen streichen, Antragsregelungen konkretisieren und formale Beschlüsse reduzieren
Beschlusstext
Anlass und Ziel der Änderung: Ladung via Mail
und Doppelung streichen
Hier übernehmen wir den Teil aus der Landessatzung zur Ladung via E-Mail. Das
wurde für Stadtparteitage bisher bereits so praktiziert. So wird dies aber auch
für weitere Versammlungen möglich, die sonst postalisch geladen werden müssten.
Zudem ist die Aufgabenbeschreibung der Hauptversammlung gedoppelt in der
Satzung. Wir führen diese nun in Abs. 3 zusammen.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen, §4 der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt
möge wie folgt zu ändern:
„(1) Organe des Kreisverbandes sind:
- die Gesamtheit der Mitglieder
- die Stadt- und Hauptversammlung
- der Stadtvorstand
- die Ortsvorständeversammlung
- die anerkannten Arbeitskreise des Kreisverbands
- der Arbeitskreisrat
- das Stadtteilpolitische Forum
- von der Stadt- oder Hauptversammlung einberufene Kommissionen
(2) Einladungen zu Sitzungen von Gremien und Organen des Kreisverbands
München-Stadt und darunterliegenden Gebietsverbänden erfolgt via E-Mail.
Es gilt §27, Abs. 1, Satz 2 der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen
Landesverband Bayern.“
Weiter möge die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-
Stadt beschließen, §6, Abs. 8 zu streichen, die Nummerierung fortlaufend
weiterzuführen und §6, Abs. 3 Sätze 1 bis 3 wie folgt zu ändern:
(3) Die Hauptversammlung wählt alle zwei Jahre den Stadtvorstand. Die
Hauptversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen.
Sie beschließt über die Entlastung des Vorstands, die Einberufung von
Kommissionen, wählt die Rechnungsprüfung und das Präsidium, beschließt
Satzungsänderungen und den Haushalt des Kreisverbandes sowie die
Finanzordnung.
Anlass und Ziel der Änderung: Angleichen des
Antragsrechts
Das Antragsrecht für Anträge und für Dringlichkeitsanträge sollte gleich sein.
Am klarsten wird das, wenn man die zweite Aufzählung einfach weglässt. In der
aktuellen Version fehlt bei den Dringlichkeitsanträgen z.B. die Grüne Jugend.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen §6, Abs. 10 wie folgt zu ändern:
(10) Anträge an die Stadtversammlung müssen spätestens vier Wochen vor der
Stadtversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Nicht
fristgerecht eingereichte Anträge werden als Dringlichkeitsanträge
behandelt. Ein Dringlichkeitsantrag wird behandelt, wenn sich die Mehrheit
der Stadtversammlung für seine Behandlung ausspricht. Näheres regelt die
Geschäftsordnung.
Anlass und Ziel der Änderung: Zählkommission
Dies wurde in den vergangenen Jahren bereits so gehandhabt – musste aber jedes
Mal auf’s neue beschlossen werden. Um die Versammlung von Formalia zu
entschlacken, wird dies nun einheitlich festgelegt. Sollte aus der Versammlung
eine andere Zählkommission gewünscht sein, bleibt es ihr unbenommen eine
abweichende Zählkommission zu beschließen.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen einen neuen Abs. 1 in §5 der Allgemeinen Geschäftsordnung von
Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt wie folgt hinzuzufügen und die
Nummerierung der folgenden Absätze fortlaufend zu ändern:
(1) neu: „Die Zählkommission besteht aus den Mitgliedern des
Stadtvorstands, des Präsidiums und der Geschäftsstelle, sofern diese nicht
selber kandidieren oder die Zählkommision von der Versammlung nicht anders
bestimmt wird.“
Anlass und Ziel der Änderung: Antragsranking
präzisieren
Das Antragsranking brauchte vor jeder Versammlung einen eigenen Beschluss. Seit
der Einführung haben wir es bisher stets so geregelt. Um die Versammlung von
Formalia zu entschlacken, legen wir das bisher genutzte Verfahren nun in der
Geschäftsordnung so fest.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen einen neuen §4 der Allgemeinen Geschäftsordnung von Bündnis 90/Die
Grünen Kreisverband München-Stadt wie folgt hinzuzufügen und die Nummerierung
der folgenden Paragraphen fortlaufend zu ändern:
„§ 4 Antragsranking
(1) Entsprechend §3, Abs. 3, Satz 4 findet ein Antragsranking über die
eingegangenen Anträge ab. Wobei davon Leitanträge, Dringlichkeitsanträge
und Anerkennungsanträge von Arbeitskreisen ausgenommen sind. Neben den
Leitanträgen und Anerkennungsanträgen werden die Anträge entsprechend
ihrer Reihung behandelt.
(2) Die zu behandelnde Anzahl von Anträgen oder eine zeitliche Frist für
den zum spätesten Zeitpunkt zu behandelten Antrag wird vom Präsidium der
Versammlung vorgeschlagen. Ein digitales Antragsranking ist möglich.
(3) Beim Antragsranking hat jedes teilnehmende Mitglied so viele Stimmen,
wie Anträge vorliegen, wobei ein Antrag höchstens eine Stimme haben kann.
(4) Die Reihung der Anträge findet entsprechend der Anzahl der auf sie
beim Ranking entfallenen Stimmen statt.
(5) Haben nach Auszählung aller Stimmen mehrere Anträge dieselbe
Stimmenzahl entscheidet der Eingangszeitpunkt darüber, welcher der Anträge
zuerst behandelt wird.“
Anlass und Ziel der Änderung: Regelungen zur
Antragsfrist präzisieren und Antragsranking nur
nutzen, wenn die Zeit nicht reicht
Die Regelungen zur Unterstützung von Anträgen sind bereits so gestaltet, dass
die Mindestzahl der Unterstützer*innen vor Ablauf der Antragsfrist vorhanden
sein muss. Da dies aber in der Vergangenheit zu Unklarheiten geführt hat,
stellen wir hier klar. Zudem soll ein Antragsranking nur stattfinden, wenn nicht
alle Anträge innerhalb der vorgesehenen Zeit behandelt werden können. Damit
sparen wir uns eine Abstimmung und können früher in die Debatte der Anträge
starten.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen einen §3, Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung von Bündnis 90/Die
Grünen Kreisverband München-Stadt wie folgt zu ändern:
„(3) Anträge können von allen Mitgliedern einzeln eingereicht werden. Um
zur Behandlung zugelassen zu werden, müssen eingereichte Anträge von
mindestens neun weiteren Mitgliedern vor Ablauf der Antragsfrist
unterstützt werden. Zur Behandlung zugelassene Anträge werden
veröffentlicht. Das Antragsrecht der Organe und Ortsverbände, der Grünen
Jugend München und der grünen Stadtratsfraktion bleibt davon unberührt.
Über die Reihenfolge der Behandlung findet ein Antragsranking statt,
sofern zu erwarten ist, dass nicht alle Anträge innerhalb der vorgesehenen
Zeit behandelt werden können. Zugelassene, aber aus Zeitgründen nicht mehr
behandelte Anträge werden auf Wunsch des*der Antragsteller*innen an den
Stadtvorstand verwiesen.”
Anlass und Ziel der Änderung:
Änderungsantragsfrist für Dringlichkeitsanträge
lockern
Es fehlte bisher eine Frist für Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen. Da
diese bis zu Beginn der Versammlung eingereicht werden können, muss natürlich
noch die Möglichkeit gegeben sein, dass Änderungsanträge gestellt werden. Das
wird dadurch ermöglicht.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen einen §3, Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsordnung von Bündnis 90/Die
Grünen Kreisverband München-Stadt wie folgt zu ändern:
„(4) Änderungsanträge sind zwei Tage vor der Versammlung einzureichen.
Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind bis zu Beginn des
behandelten Tagesordnungspunktes einzureichen. Modifizierte Übernahmen
sind bis zu Beginn des behandelnden Tagesordnungspunktes möglich. Der
weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es
möglich, Anträge alternativ abzustimmen, bzw. Meinungsbilder über
verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die
Schlussabstimmung.”
Begründung
siehe Antragstext