Status: | Beschluss |
---|---|
Beschluss durch: | Stadtvorstand |
Änderungen in der Wahlordnung: An Realität anpassen und Spielraum ermöglichen
Beschlusstext
Anlass und Ziel der Änderung: Stimmrecht auf
Versammlungen
Durch die Vorgaben des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes müssten die Regelung
zum Stimmrecht vor jeder Wahl durch einen Beschluss der Partei herbeigeführt
werden. Mit der Klarstellung dieser Regelung in der Wahlordnung, braucht es
diese Beschlüsse nicht mehr. Dabei geht es nur um das aktive Wahlrecht, nicht
jedoch um das passive. Für Wahlen für Kandidaturen bei den Grünen (bspw.
Stadtrat, Bezirksausschuss, Landtagsdirektkandidierende…) können auch weiterhin
nicht-Mitglieder antreten.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen, die Wahlordnung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-
Stadt wie folgt zu ändern:
Ein neuer §1, Absatz 2 wird ergänzt, die folgenden Absätze werden fortlaufend
nummeriert:
„(2neu) Wahlberechtigt sind Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen
Kreisverband München-Stadt, bzw. deren Untergliederungen, Organen und
Gremien für Wahlen auf der entsprechenden Ebene oder im entsprechenden
Organ oder Gremium.“
Weiter möge die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-
Stadt beschließen §3, Absatz 1 wird wie folgt zu ändern:
„(1) Der Stadtvorstand lädt zu Versammlungen zur Aufstellung von
Kandidierenden zu Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Stadtrats- sowie
Oberbürgermeister*innenwahlen ein. Bei Aufstellungsversammlungen, die im
Bereich der Landeshauptstadt München stattfinden, sind nur Mitglieder von
Bündnis 90/Die Grünen wahlberechtigt, die im Bereich der
Aufstellungsversammlung betreffenden Region wohnhaft sind. Dies bedeutet
bei Bundestagswahlen im entsprechenden Wahlkreis, bei Landtags- und
Bezirkswahlen im entsprechenden Stimmkreis und bei Bezirksausschusswahlen
im entsprechenden Stadtbezirk.“
Anlass und Ziel der Änderung: Vorstellung bei
Delegiertenwahlen
Da es bei der großen Menge an zu entsendenden Delegierten
(Bezirksdelegiertenkonferenz, Landesdelegiertenkonferenz, Kleiner Parteitag der
Bayerischen Grünen, Bundesdelegiertenkonferenz) nur noch eingeschränkt möglich
ist, dass sich die Personen direkt auf der Versammlung vorstellen, soll an
dieser Stelle der Ausnahmetatbestand gestrichen werden. Durch die Vorstellung
durch elektronische Medien (Bewerber*innenportal incl. Videos und Schriftliche
Bewerbungen) können sich alle ein Bild von den Personen im Vorfeld machen.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen, §4, Absatz 1 wird wie folgt zu ändern:
„(1) Alle Bewerber*innen haben das Recht auf eine angemessene Zeit zur
Vorstellung. Bewerbungen als Delegierte müssen spätestens zu Beginn der
Versammlung beim Stadtvorstand oder der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Die Redezeit wird auf Antrag des Präsidiums von der Versammlung festgelegt
und beträgt mindestens eine Minute je Bewerber*in. Eine Vorstellung der
Bewerber*innen im Vorhinein mittels digitaler Medien ist möglich, wenn
dies den Mitgliedern mit der Einladung zur Versammlung mitgeteilt wird.“
Anlass und Ziel der Änderung: Wahlmodus und
Urnenwahl
Bei einer Vielzahl an Delegiertenbewerbungen und -plätzen führt das bisherige
Verfahren dazu, dass Stimmengleichstand wahrscheinlicher wird und es möglich
sein kann, dass nicht genügend Delegierte gewählt werden.
Weiter soll die Urnenwahl ergänzt werden. Das wurde bisher bereits so
praktiziert, sollte sich dann aber entsprechend in der Wahlordnung wiederfinden.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen §4, Absatz 2 wird wie folgt zu ändern:
„(2) Delegierte für die übergeordneten Parteigliederungen auf Bezirks-,
Landes- und Bundesebene werden per Zustimmungsblockwahl gewählt. Jede*r
Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie Bewerber*innen zur Verfügung
stehen, und kann jeder*m Bewerber*in eine oder keine Stimme geben. Gewählt
ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit der
Bewerber*innen mit den meisten Stimmen findet zwischen diesen ein zweiter
Wahlgang statt, danach entscheidet das Los. Delegierte werden für ein Jahr
gewählt.“
Weiter möge die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-
Stadt beschließen, § 5, Absatz 3 wird wie folgt zu ändern:
„(3) Wahlen mittels verdeckter und digitaler Abstimmung sind zulässig,
wenn die Ergebnisse anhand einer im Nachgang durchzuführenden Brief- oder
Urnenwahl oder in Form einer im Nachgang stattfindenden Präsenzversammlung
bestätigt werden. Ein Beschluss der wählenden Versammlung ist dafür vor
Beginn des Wahl- bzw. Abstimmungsvorgangs nötig.“
Begründung
siehe Antragstext