Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Stadtvorstand |
Bestimmungen für Ortsverbände und Arbeitskreise vereinfachen und präzisieren
Beschlusstext
Anlass und Ziel der Änderung
Hier gab es im vergangenen Jahr von einigen Ortsverbänden Nachfragen und
Unsicherheiten. Insbesondere was Ladungsfristen, Vertretungsberechtigungen und
Umlaufverfahren angeht. Es ist den Ortsverbänden weiterhin möglich, dies in
ihren eigenen Satzungen anderweitig zu regeln. Falls keine Satzung für den
Ortsverband existiert oder diese Regelungen nicht enthalten sind, kann auf
diesen Passus zurückgegriffen werden.
Selbes gilt für die Arbeitskreise: Auch an dieser Stelle gibt es eine
Regelungslücke. Grundsätzlich wird hiermit ermöglicht, dass unsere Arbeitskreise
auch abseits von AK-Sitzungen Beschlüsse im Umlaufverfahren herbeiführen können.
Hier gab es auch im vergangenen Jahr Unklarheiten. Einige Arbeitskreise haben
dies in der Vergangenheit bereits so gehandhabt. Mit dieser Regelung
konkretisieren wir das Verfahren, sodass alle Arbeitskreise diese Möglichkeit
nutzen können.
Änderungstext
Die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
daher beschließen, den §3 der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband
München-Stadt wie folgt um die Absätze 6 bis 9 zu ergänzen:
„(6) Für Mitgliederversammlungen der Ortsverbände besteht eine
Ladungsfrist von zwei Wochen, sofern die Satzung des Ortsverbandes es
nicht anders regelt. Einladungen können via Mail zugestellt werden.
(7) Sofern die Satzung des Ortsverbandes es nicht anders regelt, beträgt
die Amtszeit der Ortsverbandsvorstände zwei Jahre.
(8) Vertretungsberechtigt für die Verhandlung von Anträgen und Beschlüssen
einer Mitgliederversammlung des Ortsverbands ist der Ortsverbandsvorstand.
Der Ortsvorstand kann die Vertretungsberechtigung delegieren. Näheres kann
die Satzung der Ortsverbände regeln.
(9) Beschlüsse von Vorständen der Ortsverbänden können im Umlaufverfahren
herbeigeführt werden, sofern die Satzung des Ortsverbandes es nicht anders
regelt.”
Weiter möge die Hauptversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-
Stadt beschließen, den §9 der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband
München-Stadt wie folgt zu ergänzen:
„(9) Beschlüsse von Arbeitskreisen können im Umlaufverfahren herbeigeführt
werden. Dabei benötigen die Beschlüsse die Zustimmung mindestens der
Hälfte der eingegangenen Rückmeldungen von Mitgliedern des Kreisverbands.
Die Frist zur Rückmeldung muss dafür mindestens 24 Stunden nach Versand
des zu beschließenden Textes betragen. Beschlüsse im Umlaufverfahren sind
geeignet zu dokumentieren und nach Antragsstellung unter Angabe des
Stimmverhaltens bei der Geschäftsstelle einzureichen.”
Begründung
siehe Antragstext
Änderungsanträge
- Ä1 (Vorstand der Grünen Jugend München (dort beschlossen am: 19.04.2023), Abgelehnt)