DA1: Beim Ende der Anbindehaltung konsequent bleiben
Antragsteller*in: | Thomas Kreidemeier |
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Status: | Modifiziert |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Antragshistorie: | Version 1(10.05.2024) |
Antragsteller*in: | Thomas Kreidemeier |
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Status: | Modifiziert |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Antragshistorie: | Version 1(10.05.2024) Version 1 |
Die Münchner Grünen kritisieren das von einigen bayerischen Abgeordneten
forcierte Festhalten an und die Legalisierung von dauerhafter und saisonaler
Anbindehaltung von Rindern, Stichwort „Kombihaltung“.
Die Münchner Grünen kritisieren dasstellen fest, dass es innerhalb von einigen bayerischen Abgeordneten forcierte Festhalten an undBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Bayern eine kontroverse Diskussion gibt über die Legalisierung von dauerhafter und saisonaler Anbindehaltung von Rindern, Stichwort „Kombihaltung“.
Dieses Engagement widerspricht mehreren Bundesparteitagsbeschlüssen und ist –
anders als kommuniziert – weder ein Erfolg an sich, noch ein Erfolg der
„bayerischen Grünen“. Es widerspricht auch nicht nur Parteitagsbeschlüssen und
dem bestehenden Koalitionsvertrag, sondern sogar geltendem Recht (siehe
Begründung).
Dieses Engagement widerspricht mehreren Bundesparteitagsbeschlüssen und ist – anders als kommuniziert – weder ein Erfolg an sich, noch ein Erfolg der „bayerischen Grünen“. Es widerspricht auch nicht nur Parteitagsbeschlüssen und dem bestehenden Koalitionsvertrag, sondern sogar geltendem Recht (siehe Begründung).
Wir wollen diese Diskussion unter Einbeziehung der beteiligten Abgeordneten und Berücksichtigung von mehreren Bundesparteitagsbeschlüssen und dem bestehenden Koalitionsvertrag weiter gründlich führen.
Die Grünen in München fordern die entsprechenden Mandatsträger*innen auf, sich
nicht weiter gegen Rechtsgutachten sowie innerparteiliche, demokratische
Prozesse und Beschlüsse zu stellen.
Die Grünen in München-Stadt fordern die entsprechenden Mandatsträger*innen auf, sich nicht weiter gegenan dieser Diskussion zu beteiligen. Dabei werden Rechtsgutachten sowie innerparteiliche, demokratische Prozesse und Beschlüsse zu stelleneinbezogen.
Als Kreisverband München stehen wir voll hinter dem Tierschutzgesetz und fordern
unsere Abgeordneten, den Landesverband und den Bundesverband auf, umgehend die
Umstellung auf alternative Haltungsformen zu fördern und notwendige finanzielle
Mittel bereitzustellen, um den bäuerlichen Betrieben die klima- und
naturschonende Weidehaltung von Rindern zu ermöglichen und das im
Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung
konsequent umzusetzen.
Als Kreisverband München stehen wir voll hinter dem Tierschutzgesetz und fordern unsere Abgeordneten, den Landesverband und den Bundesverband auf, sich umgehend für die Förderung der Umstellung auf alternative Haltungsformen zu förderneinzusetzen und dafür, notwendige finanzielle Mittel bereitzustellen, um den bäuerlichen Betrieben die klima- und naturschonende Weidehaltung von Rindern zu ermöglichen und das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung konsequent umzusetzen.
Als Kreisverband München stehen wir voll hinter dem Tierschutzgesetz und fordern unsere Abgeordneten, den Landesverband und den Bundesverband auf, umgehend die Umstellung auf alternative Haltungsformen zu fördern und notwendige finanzielle Mittel bereitzustellen, um den bäuerlichen Betrieben die klima- und naturschonende Weidehaltung von Rindern zu ermöglichen und das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung konsequent umzusetzen.
Als Kreisverband München stehen wir voll hinter dem Tierschutzgesetz und fordern unsere Abgeordneten, den Landesverband und den Bundesverband auf, umgehend die Rechte der Tiere weiterin zu fördern.
Wir fordern den Einsatz für eine echte Agrarwende, die ein besseres Einkommen
für die Landwirt*innen und ein mindestens artgemäßes und damit
tierschutzgesetzkonformes Leben der Tiere ermöglicht.
Begründung Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit begründet sich aus der aktuellen Situation, also den geänderten Entwürfen zur Reform des Tierschutzgesetzes und der begleitenden aktuellen Kampagne auf Instagram/Facebook einzelner Abgeordneter von Bundes- und Landesebene mit dem Ansinnen, die weitere Legalisierung der Anbindehaltung als bereits beschlossenen Erfolg zu verkaufen. Wir können nur noch jetzt ein klares Signal aussenden: Beim nächsten Parteitag ist es zu spät!
Antragsbegründung:
Die Rechtswidrigkeit der Anbindehaltung ergibt sich aus
– dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz, § 2 Absatz 1
– zwei Rechtsgutachten von Greenpeace und der European Food Safety Authority (EFSA) aus dem Jahr 2023
– der Einschätzung der Strafrechtler*innen Prof. Jens Bülte (Universität Mannheim, Forschung zum Tierschutzstrafrecht) und Johanna Hahn (Universität Leipzig, Autorin einer Studie zum Thema Strafverfolgung im Tierschutz) sowie Josef Traxler (Professor für Tierhaltung und Tierschutz an der Veterinärmedizinischen Universität Wien)
Nachzulesen z.B. beim Verfassungsblog: https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine/
Wie die genannten Expert*innen halten wir die Anbindehaltung für tiermedizinisch und tierverhaltenswissenschaftlich unvertretbar. Schon eine Anbindung über wenige Tage führt zu Tierleid, monatalanges Anbinden zu einer enormen Tierqual, die für uns nicht gerechtfertigt werden kann.
Aus diesen Gründen gibt es mehrere grüne Bundesparteitagsbeschlüsse (Bundestagswahlprogramm, Koalitionsvertrag, aktuelles Europa-Wahlprogramm), die sich klar für eine Abschaffung der Anbindehaltung einsetzen.
Auch die im Europa-Parlament für u.a. Tierschutz zuständige Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg sowie die ehemalige Bundesministerin Renate Künast haben sich klar gegen die Legalisierung der Anbindehaltung positioniert.
Und im Regierungsprogramm zur Landtagswahl heißt es "Wir fördern eine wesensgemäße Haltung von Tieren in der Weidelandwirtschaft mit der Möglichkeit, das arteigene Verhalten ausüben zu können.“ Die Ausübung des arteigenen Verhaltens ist in der Anbindehaltung nicht möglich.
Neben der erstrebenswerten Weidehaltung gibt es weitere Alternativen zur Anbindehaltung: Landwirt*innen brauchen genug Einkommen, um mit weniger Tieren und damit mehr Platz zur Schaffung von Laufställen für die kalten Jahreszeiten wirtschaften zu können. Die Bewirtschaftung ohne Anbindehaltung ist mit erheblichem arbeitstechnischem Mehraufwand verbunden: Damit die Landwirt*innen diesen Umbau bewältigen können, brauchen sie finanzielle Unterstützung vom Staat.