Antragsteller*in: | Thomas Kreidemeier |
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Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 15.05.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
DA1: Beim Ende der Anbindehaltung konsequent bleiben
Antragstext
Die Münchner Grünen kritisieren das von einigen bayerischen Abgeordneten
forcierte Festhalten an und die Legalisierung von dauerhafter und saisonaler
Anbindehaltung von Rindern, Stichwort „Kombihaltung“.
Dieses Engagement widerspricht mehreren Bundesparteitagsbeschlüssen und ist –
anders als kommuniziert – weder ein Erfolg an sich, noch ein Erfolg der
„bayerischen Grünen“. Es widerspricht auch nicht nur Parteitagsbeschlüssen und
dem bestehenden Koalitionsvertrag, sondern sogar geltendem Recht (siehe
Begründung).
Die Grünen in München fordern die entsprechenden Mandatsträger*innen auf, sich
nicht weiter gegen Rechtsgutachten sowie innerparteiliche, demokratische
Prozesse und Beschlüsse zu stellen.
Als Kreisverband München stehen wir voll hinter dem Tierschutzgesetz und fordern
unsere Abgeordneten, den Landesverband und den Bundesverband auf, sich umgehend
für die Förderung der Umstellung auf alternative Haltungsformen einzusetzen und
dafür, notwendige finanzielle Mittel bereitzustellen, um den bäuerlichen
Betrieben die klima- und naturschonende Weidehaltung von Rindern zu ermöglichen
und das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen
Anbindehaltung konsequent umzusetzen.
Wir fordern den Einsatz für eine echte Agrarwende, die ein besseres Einkommen
für die Landwirt*innen und ein mindestens artgemäßes und damit
tierschutzgesetzkonformes Leben der Tiere ermöglicht.
Begründung
Begründung Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit begründet sich aus der aktuellen Situation, also den geänderten Entwürfen zur Reform des Tierschutzgesetzes und der begleitenden aktuellen Kampagne auf Instagram/Facebook einzelner Abgeordneter von Bundes- und Landesebene mit dem Ansinnen, die weitere Legalisierung der Anbindehaltung als bereits beschlossenen Erfolg zu verkaufen. Wir können nur noch jetzt ein klares Signal aussenden: Beim nächsten Parteitag ist es zu spät!
Antragsbegründung:
Die Rechtswidrigkeit der Anbindehaltung ergibt sich aus
– dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz, § 2 Absatz 1
– zwei Rechtsgutachten von Greenpeace und der European Food Safety Authority (EFSA) aus dem Jahr 2023
– der Einschätzung der Strafrechtler*innen Prof. Jens Bülte (Universität Mannheim, Forschung zum Tierschutzstrafrecht) und Johanna Hahn (Universität Leipzig, Autorin einer Studie zum Thema Strafverfolgung im Tierschutz) sowie Josef Traxler (Professor für Tierhaltung und Tierschutz an der Veterinärmedizinischen Universität Wien)
Nachzulesen z.B. beim Verfassungsblog: https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine/
Wie die genannten Expert*innen halten wir die Anbindehaltung für tiermedizinisch und tierverhaltenswissenschaftlich unvertretbar. Schon eine Anbindung über wenige Tage führt zu Tierleid, monatalanges Anbinden zu einer enormen Tierqual, die für uns nicht gerechtfertigt werden kann.
Aus diesen Gründen gibt es mehrere grüne Bundesparteitagsbeschlüsse (Bundestagswahlprogramm, Koalitionsvertrag, aktuelles Europa-Wahlprogramm), die sich klar für eine Abschaffung der Anbindehaltung einsetzen.
Auch die im Europa-Parlament für u.a. Tierschutz zuständige Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg sowie die ehemalige Bundesministerin Renate Künast haben sich klar gegen die Legalisierung der Anbindehaltung positioniert.
Und im Regierungsprogramm zur Landtagswahl heißt es "Wir fördern eine wesensgemäße Haltung von Tieren in der Weidelandwirtschaft mit der Möglichkeit, das arteigene Verhalten ausüben zu können.“ Die Ausübung des arteigenen Verhaltens ist in der Anbindehaltung nicht möglich.
Neben der erstrebenswerten Weidehaltung gibt es weitere Alternativen zur Anbindehaltung: Landwirt*innen brauchen genug Einkommen, um mit weniger Tieren und damit mehr Platz zur Schaffung von Laufställen für die kalten Jahreszeiten wirtschaften zu können. Die Bewirtschaftung ohne Anbindehaltung ist mit erheblichem arbeitstechnischem Mehraufwand verbunden: Damit die Landwirt*innen diesen Umbau bewältigen können, brauchen sie finanzielle Unterstützung vom Staat.
Unterstützer*innen
- Arne Brach
- Martin Züchner
- Christian Wiedemann
- Marla Bergemann
- Meike Thyssen
- Evelyn Eckert
- Lorenz Stradtner
- Sascha Schmaußer
- Georg Koch
- Ursula Lauterbach
- Maria Jedamczik
- Ursula Harper
- Anna Weyand
- Vadim Justus
- Christoph Schröder
- Korbinian Schwägerl
- Theresa Allgaier
- Benoît Blaser
- Joachim Weiss
- Claudia Lowitz
- Teresa Swienty
- Jürgen Trepohl
- Liam Cumming