Deutsche Waffenexporte nach Israel befinden sich durch die unzähligen Verstöße Israels gegen humanitäres Völkerrecht beim Krieg in Gaza und im Rahmen der Besetzung der Westbank in einer schwierigen und schmerzhaften Abwägung.
Zum einen stehen wir völlig ohne Zweifel für die Existenz Israels ein und unterstützen auch die Verteidigung Israels nicht nur nach dem terroristischen Angriff der Hamas am 7.10., sondern auch gegen zahlreiche weitere Bedrohungen zB durch die Hisbollah oder durch die Huthis im Jemen.
Zum anderen müssen wir verhindern, dass deutsche Waffen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht eingesetzt werden. Zusätzlich hat Deutschland rechtliche Verpflichtungen unter anderem aus dem Arms Trade Treaty.
Im Bewusstsein dieser notwendigen Abwägungen und der schwierigen Gratwanderung haben wir auf der BDK in Hannover das Thema Waffenexporte nach Israel ausführlich besprochen (ich zähle grob zehn Stunden in den Besprechungsräumen der Antragskommission und des BuVO nach vieltägigen Prozessen in der BAG...) und am Ende einen sehr klugen Beschluss gefasst.
Ich würde mich freuen, wenn sich der Stadtverband diesem Beschluss anschließt. Die Problematik braucht mehr als einen Satz, um ihr gerecht zu werden.
Der entscheidende Auszug aus dem BDK-Beschluss:
[...]
Es ist geltendes Recht, dass grundsätzlich keine Lieferungen von Waffen und
Rüstungsgütern erfolgen dürfen, wenn das eindeutige Risiko völkerrechtswidriger
Verwendung besteht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern seit Jahren verlässliche
Mechanismen der Endverbleibskontrolle gelieferter Waffen an alle Länder zwecks
einer effizienten Umsetzung des Rechts. Das gilt auch für Israel. Gleichzeitig
gehört zu unserer Verantwortung gegebenenfalls auch militärische Unterstützung
für die Verteidigung Israels und seiner Bürger*innen vor Angriffen und Bedrohung
durch Akteure wie das iranische Regime, die Hisbollah, die Huthi-Milizen, die
Hamas und den Islamischen Dschihad zu gewähren. Ob deutsche Waffen zur
Selbstverteidigung oder etwa zur Vertreibung der palästinensischen
Zivilbevölkerung eingesetzt werden können, ist nicht immer leicht zu überprüfen.
Doch wenn wir unserer Verantwortung für die Sicherheit Israels und dem
Völkerrecht gleichermaßen gerecht werden wollen, müssen wir diese
Differenzierung leisten. Vor diesem Hintergrund hat Deutschland sich zurecht
entschieden, keine neuen Ausfuhrgenehmigungen für den Export von Waffen und
Rüstungsgütern nach Israel zu erteilen, die im völkerrechtswidrigen Vorgehen in
Gaza eingesetzt werden können. Zusicherungen zum völkerrechtskonformen Einsatz
gelieferter Rüstungsgüter können das Verbot, tatsächlich völkerrechtswidrige
Einsätze mitzuermöglichen, niemals überragen. Die Entscheidung der
Bundesregierung, die Exportbeschränkungen wieder aufzuheben ist angesichts der
äußerst fragilen Waffenruhe und den Entwicklungen in der Westbank unangemessen.
Angesichts der dokumentierten Verstöße gegen das Völkerrecht der israelischen
Armee fordern wir, dass die Beschränkungen wieder eingesetzt werden und richten
unser Augenmerk dabei neben Gaza auch auf Westbank und Golan. Die rechtlichen
Verpflichtungen, die sich für Deutschland als Vertragsstaat des
Waffenhandelsvertrages (ATT) und seinen nationalen Umsetzungsgesetzen ergeben,
müssen eingehalten werden. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden
parlamentarischen Mitteln sicherstellen, dass die Bundesregierung diese
Verpflichtungen strikt einhält und deren Umsetzung sowie die Einhaltung durch
die israelische Regierung wirksam überprüft.
[...]
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Peter Heilrath (KV München) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 14:08 |