Veranstaltung: | Digitaler Stadtparteitag am 8. Juni 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Alfred Mayer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.05.2021, 07:38 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A 4NEU: A Forst Kasten vollständig erhalten Rolle der grünen Stadtratsfraktion
Antragstext
Begründung
Am 19. Mai 2021 erreichte uns Münchner Basismitglieder folgender
Sondernewsletter zum Forst Kasten
Hallo Alfred,
die drohende Rodung des Forst Kasten beschäftigt uns derzeit sehr. Unsere Position ist klar: Wir lehnen die Zerstörung dieses wichtigen Lebensraumes strikt ab und stellen uns ausdrücklich an die Seite der Umweltverbände und Initiativen, die den Wald erhalten wollen.
Es gibt keine politischen Gründe, die aus Grüner Sicht für die Auskiesung dieses wertvollen Bannwaldes sprechen. Doch unsere Stadträt*innen sind in der morgigen Sitzung des Sozialausschusses gezwungen, der Auskiesung und somit der Rodung zuzustimmen. Sie sind in diesem Falle keine politischen Entscheidungsträger*innen mehr, sondern Mitglieder eines Stiftungsorgans und an dessen Regeln gebunden.
Eine Zuwiderhandlung bedeutet die Haftung für bisher nicht zu beziffernde Beträge. Diese können in Millionenhöhe gehen, bis in das Privatvermögen der einzelnen Stadträt*innen hinein und könnten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen.
Die Situation ist sehr komplex und wird in den sozialen Medien meist stark vereinfacht dargestellt. Der Vorstand unserer Rathausfraktion hat die vielschichtige Lage zusammengefasst, so dass ihr euch selbst ein Bild machen könnt.
Die Stellungnahme zur Situation unserer Grün-Rosa Fraktion findet Ihr https://www.gruene-fraktion-muenchen.de/forst-kasten-stadtrat-muss-auskiesung-zustimmen/
Ein FAQ – also häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf – findet Ihr https://www.gruene-fraktion-muenchen.de/forst-kasten-die-wichtigsten-fragen-und-antworten/
Insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klagen zum Klimaschutzgesetz fordern wir die Regierung von Oberbayern und die Söder-Regierung auf, dass eine dringend notwendige Änderung der Rechtsgrundlage geschaffen wird.
Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit schließt auch den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen ein!
Es kann nicht sein, dass Stadträt*innen dazu gezwungen werden, gegen ihr politisches Gewissen abstimmen zu müssen.
Lasst uns gemeinsam dafür kämpfen, dass dieser wertvolle Wald und seine Flora und Fauna erhalten bleibt!
Mit grünen Grüßen
Dein Vorstand
Ursula, Joel, Cosima, Anais, Arne und Gerrit
Noch am selben Tag habe ich mich an den Stadtvorstand gewandt:
Liebe Grüne
In der Chronik der Heilggeist Spital Stiftung
800 Jahre Heiliggeistspital-Stiftung München (muenchen.info)
findet sich auf Seite 28 das schöne Bekenntnis
"Die Stiftungsverwaltung hat immer vorausschauend
gedacht und nicht nach kurzfristigen Erlösen geschielt."
Unsere Stadtradtratsfraktion behauptet heute um 18.29 h - also unglaublich frühzeitig - in diesem Newsletter (unten),
der Auskiesung im Forst Kasten zustimmen zu müssen. Sie dürften bei der Abstimmung im Stradtrat nicht als Stadtrat, sondern als automatisches Mitglied des Stiftungsrats handeln. Wie bitte ?
Von einem nicht genannten Juristen überprüft, habe die Regierung von Oberbayern das zwingend festgestellt.
Andernfalls drohe ihnen persönliche Schadensersatzpflicht und Strafverfolgung.
In einem Anhang dieses Newsletters findet sich die Feststellung unserer Fraktion:
"Die Heiliggeistspital-Stiftung ist auf die Auskiesung des Forstes zur Erfüllung ihres Stiftungszweckes nicht mehr angewiesen. Das Pflegeheim Heiliggeist kann vollständig entgeltfinanziert werden und ist zudem komplett saniert. Umwelt und Klima aber verlangen unseren sofortigen Einsatz."
Wie kann ein Schadensersatzanspruch entstehen, wenn auf Kosten der Substanz Kiesausbeutung betrieben werden soll, die auch nach einer Verfüllung mit hoffentlich unschädlich gemachtem Bauschutt und Rückführung des weggeschobenen, durch 15 jährige Ablagerung weitgehend unbelebten Mutterbodens den materiellen und besonders den ideellen Bodenwert in Höhe der erzielten Einnahmen voraussichtlich deutlich übersteigen würde.
Die Grenzen des Erträglichen wäre für jeden nüchternen Beobachter erreicht, wenn sich unsere Stadträte auch noch dafür hergeben würden, unbedingt morgen schon entscheiden zu "müssen" und damit unnötig vollendete Tatsachen zu schaffen, aber in aller Unschuld hochheilig, treuherzig zu versichern, so etwas nie mehr tun zu wollen.
Gründe für eine Verschiebung der Entscheidung nennt die Fraktion selbst in ihrem angekündigten Antrag:
„Wir beantragen daher, dass das Sozialreferat aufzeigt, wie es gelingen kann, dass künftig auch Umwelt- und Klimaschutz konsequent mitgedacht und mitgeplant werden, bei Belangen der Heiliggeistspital- wie aller anderer Münchner Stiftungen. Die Heiliggeistspital-Stiftung ist auf die Auskiesung des Forstes zur Erfüllung ihres Stiftungszweckes nicht mehr angewiesen. Das Pflegeheim Heiliggeist kann vollständig entgeltfinanziert werden und ist zudem komplett saniert. Umwelt und Klima aber verlangen unserem sofortigen Einsatz."
Zudem gibt es eine fundierte Anfrage der grünen Landtagsfraktion, deren Beantwortung nicht abzuwarten eher
nachteilige Folgen von Schadensersatz und Strafverfolgung nach sich ziehen könnte als die Unterwürfigkeit gegenüber einer lebens- und rechtsfremd auffallend tollpatschig parteiisch agierenden Bezirksregierung.
https://www.christian-hierneis.de/wp-content/uploads/2021/05/Schriftliche-Anfrage-zu-Forst-Kasten.pdf
.....
Und - im absurden Fall eines Schadensersatzanspruchs würde die Stadt selbstverständlich dafür eintreten müssen.
Zuwendungen an eine für die Stadt ausschließlich nützliche und den Stadtsäckel entlastende Stiftung wäre
da keinesfalls vergeudet.
Um einen Wald intakt zu halten wären die genannten "einige hunderttausend Euro im oberen Bereich" gut angelegt.
Die Idee einer Strafverfolgung scheint ohnehin aus dem Tollhaus zu kommen.
Ich hoffe auf frischen Mut unserer mir nicht selten unbegreiflichen Volksvertreter*innen.
Beste Grüße
Alfred Mayer
Leider hat der Sozialausschuss mit den Stimmen der Grünen ohne wirklichen Termindruck zugestimmt.
Unverrückbare Grundlage einer Stiftung ist die Bewahrung der Substanz und ganz bestimmt nicht
nach BWL-Gesangbuch ausschließlich in Geld gedacht.
Was da geschieht, ist das Gegenteil , nämlich Raubbau an einem gesunden Wald und Zerstörung der Bodenstruktur, die besonders im Hinblick auf die drohende Trockenheit unschätzbaren Wert hat.
In Millionen Jahren ist durch das Einsickern des Regenwassers zum Grundwasserspiegel eine Kapillarvernetzung entstanden, über das die Kiesschichten samt Mutterboden mit aufsteigendem Grundwasser feucht gehalten werden.
Im Füllmaterial wird sich lange Zeit keine Kapillarwirkung ausbilden. Zu einer nachhaltigen Wiederaufforstung wird es innerhalb absehbarer Zeit nicht mehr kommen können.
Allein daraus ergibt sich die Absurdität der Drohung mit Schadensersatz oder gar Strafverfolgung.
Auch ohne diesen Gesichtspunkt wäre die Gefahr eines Schadensersatzes abwegig, denn der Kies geht ja im Fall ausbleibender Ausbeutung nicht verloren. Sein Wert erhöht sich mit der heute schon begonnenen Knappheit.
Wir haben eine von der EZB bewusst und gewollt betriebene Inflation.
Kein gediegener Kaufmann würde da Substanz in Geld vertauschen wollen, besonders dann, wenn es absehbarer Zeit gar nicht benötigt wird.
Man sollte ergründen, wer überhaupt auf diese dem Stiftungszweck widersprechende Idee gekommen ist.
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