Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 31.01.2025) |
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Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 31.01.2025) |
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Im Absatz 5 wird der letzte Halbsatz gestrichen:
Von den Mitgliedsbeiträgen erhalten die Ortsverbände mit eigener Kassenführung
einen angemessenen Anteil. Der Anteilsschlüssel und die Höhe der Finanzmittel
für die Ortsverbände wird über die Finanzordnung geregelt und im jeweilgen
Haushaltsjahr von der Stadtversammlung beschlossen.
Die Höhe und Verteilung wird über die FInanzordnung geregelt (§4)