SA4: Satzung §6 Stadtversammlung Absatz 4
Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 31.01.2025) |
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Antragshistorie: | Version 1(31.01.2025) |
Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 31.01.2025) |
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Antragshistorie: | Version 1(31.01.2025) Version 1 |
Im Absatz 4 wird das Quorum, dass für die Beschlussfähigkeit notwendig ist, auf
2 Prozent gesenkt (vorher 3 Prozent):
Im Absatz 4 wird das Quorum, dass für die Beschlussfähigkeit notwendig ist, auf 2 Prozent100 Mitglieder gesenkt (vorher 3 Prozent):
Die Stadtversammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr mindestens sechs Wochen
vorher unter Angabe der Tagesordnung eingeladen worden ist und mindestens zwei
Prozent der Mitglieder anwesend sind.
Die Stadtversammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr mindestens sechs Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung eingeladen worden ist und mindestens zwei100 Prozent der Mitglieder anwesend sind.
Wir wachsen als Partei glücklicherweise. Die Erfahrung hat gezeigt, dass deswegen die Anwesenheitszahlen bei Parteitagen nicht adäquat steigen, so dass wir mehrfach in den letzten Jahren an der Beschlussunfähigkeit geschrammt sind, bzw. in 2024 sogar mal einen ganzen Parteitag nicht beschlussfähig waren. Das wollen wir mit diesen Antrag verhindern.