Die Vorstellung durch Vertreter*innen funktioniert nur, wenn sich gem. Einladung alle Delegierten vor Ort vorstellen. Stellen sich die Delegierten über vorher eingereichte Videos vor, braucht es keine Vertreter*innen-Regelung, da vorab jede*r die Möglichkeit zur Selbstvorstellung per Video hatte. Allein die Möglichkeit der Beantragung zur Vorstellung über eine Vertretung würde der Idee der effizienten Delegiertenenwahl durch digitale Vorstellungen komplett widersprechen.
Daher braucht es diesen Zusatz zur Klarstellung.