Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 31.01.2025) |
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SA8: Wahlordnung §4 Delegiertenwahlen Absatz 4: Ersatzdelegierte
Antragstext
Die Anzahl der Ersatzdelegierten wird auf 100% erhöht. (Wortlauf vorher: Die
Zahl der Ersatzdelegierten ist auf 50% der zu wählenden Delegierten für eine
Liste beschränkt.)
Bewerber*innen, die nicht als Delegierte gewählt werden, sind auf ihrer Liste
(Frauen bzw. offene Plätze) automatisch Ersatzdelegierte in der Reihenfolge
ihres Wahlergebnisses, sofern sie mindestens 10 Stimmen erhalten haben. Bei
Stimmengleichheit unter Ersatzdelegierten entscheidet das Los über die
Reihenfolge. Die Zahl der Ersatzdelegierten darf die Zahl der zu wählenden
Delegierten für eine Liste nicht überschreiten. Sollte die Zahl der
Ersatzdelegierten nicht ganzzahlig sein, wird auf die nächste ganze Zahl
aufgerundet.
Begründung
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die bisherige Anzahl von Ersatzdelegierten nicht ausgereicht hat, vor allem wenn die Versammlungen aus aktuellen Anlässen relativ kurzfristig einberufen werden
Änderungsanträge
- Ä1 (Stadtvorstand (dort beschlossen am: 31.01.2025), Eingereicht)