Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Hauptversammlung |
Beschlossen am: | 08.03.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Satzungsänderung §11 Ortsvorstandsversammlung
Beschlusstext
Bisheriger Status Quo § 11 Ortsvorstandsversammlung:
(1) Die Ortsvorstandsversammlung ist der Zusammenschluss der Ortsvorstände, des
Stadtvorstands und des Vorstands der Grünen Jugend München. Aus jedem
Ortsvorstand, dem Vorstand der Grünen Jugend und dem Stadtvorstand werden
jeweils die Sprecher*innen, bzw. Vorsitzenden entsendet. Eine Vertretung der
Sprecher*innen bzw. Vorsitzenden ist möglich, sofern der entsprechende Vorstand
mindestens eine Frau entsendet. Jedes entsendete Mitglied der
Ortsvorstandsversammlung hat eine Stimme. Das Gremium dient der
parteipolitischen, strategischen Vernetzung, dem Austausch von Ideen und
Projekten der Ortsverbände, des Stadtverbands und der Grünen Jugend, der
Bearbeitung von OV-übergreifenden Themen sowie der Weiterbildung. Das Gremium
dient der parteipolitischen, strategischen Vernetzung, dem Austausch von Ideen
und Projekten der Ortsverbände, des Stadtverbands und der Grünen Jugend, der
Bearbeitung von OV-übergreifenden Themen sowie der Weiterbildung.
(2) Das Sprecher*innenteam besteht aus einer Person, die der Stadtvorstand
entsendet und einer Person, die aus den Reihen der Ortsvorstände bei dem Treffen
gewählt werden. Das Sprecher*innenteam ist auf ein Jahr gewählt und es besteht
aus mindestens einer Frau.
Änderungsvorschlag § 11 Ortsvorstandsversammlung (Neuer Text in fett kursiv)
(1) Die Ortsvorstandsversammlung ist der Zusammenschluss der Ortsvorstände, des
Stadtvorstands und des Vorstands der Grünen Jugend München. Aus jedem
Ortsvorstand, dem Vorstand der Grünen Jugend und dem Stadtvorstand werden
jeweils die Sprecher*innen, bzw. Vorsitzenden entsendet. Der*die Sprecher*in
bzw. Vorsitzende kann für sich eine Vertretung aus dem jeweiligen Vorstand
benennen. Bei zwei Personen muss eine Frau entsandt werden. Jedes entsendete
Mitglied der Ortsvorstandsversammlung hat eine Stimme und ist bei persönlicher
oder digitaler Anwesenheit stimmberechtigt.
(2 NEU, 1 SATZ 5 ALT ) Das Gremium dient der parteipolitischen, strategischen
Vernetzung, dem Austausch von Ideen und Projekten der Ortsverbände, des
Stadtverbands und der Grünen Jugend, der Bearbeitung von OV-übergreifenden
Themen sowie der Weiterbildung.
(3 NEU, 2 ALT) Das Sprecher*innenteam besteht aus einer Person, die aus den
Reihen der Ortsvorstände bei dem Treffen gewählt wird, und aus einer Person, die
der Stadtvorstand nach der Wahl des ersten Sprecher*innen-Platzes aus seinen
Reihen entsendet. Das Sprecher*innenteam ist auf ein Jahr gewählt und es besteht
aus mindestens einer Frau.
(4 NEU) Die Ortsvorstandsversammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr mindestens
eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung per E-Mail eingeladen worden ist
und mindestens ein*e Vertreter*in aus mindestens zwei Dritteln der Ortsverbände
persönlich oder digital anwesend ist.