Antragsteller*in: | Ortsvorständeversammlung (dort beschlossen am: 20.01.2025) |
---|
SA1: Satzungsänderung §11 Ortsvorstandsversammlung
Antragstext
Bisheriger Status Quo § 11 Ortsvorstandsversammlung:
(1) Die Ortsvorstandsversammlung ist der Zusammenschluss der Ortsvorstände, des
Stadtvorstands und des Vorstands der Grünen Jugend München. Aus jedem
Ortsvorstand, dem Vorstand der Grünen Jugend und dem Stadtvorstand werden
jeweils die Sprecher*innen, bzw. Vorsitzenden entsendet. Eine Vertretung der
Sprecher*innen bzw. Vorsitzenden ist möglich, sofern der entsprechende Vorstand
mindestens eine Frau entsendet. Jedes entsendete Mitglied der
Ortsvorstandsversammlung hat eine Stimme. Das Gremium dient der
parteipolitischen, strategischen Vernetzung, dem Austausch von Ideen und
Projekten der Ortsverbände, des Stadtverbands und der Grünen Jugend, der
Bearbeitung von OV-übergreifenden Themen sowie der Weiterbildung. Das Gremium
dient der parteipolitischen, strategischen Vernetzung, dem Austausch von Ideen
und Projekten der Ortsverbände, des Stadtverbands und der Grünen Jugend, der
Bearbeitung von OV-übergreifenden Themen sowie der Weiterbildung.
(2) Das Sprecher*innenteam besteht aus einer Person, die der Stadtvorstand
entsendet und einer Person, die aus den Reihen der Ortsvorstände bei dem Treffen
gewählt werden. Das Sprecher*innenteam ist auf ein Jahr gewählt und es besteht
aus mindestens einer Frau.
Änderungsvorschlag § 11 Ortsvorstandsversammlung (Neuer Text in fett kursiv)
(1) Die Ortsvorstandsversammlung ist der Zusammenschluss der Ortsvorstände, des
Stadtvorstands und des Vorstands der Grünen Jugend München. Aus jedem
Ortsvorstand, dem Vorstand der Grünen Jugend und dem Stadtvorstand werden
jeweils die Sprecher*innen, bzw. Vorsitzenden entsendet. Der*die Sprecher*in
bzw. Vorsitzende kann für sich eine Vertretung aus dem jeweiligen Vorstand
benennen. Bei zwei Personen muss eine Frau entsandt werden. Jedes entsendete
Mitglied der Ortsvorstandsversammlung hat eine Stimme und ist bei persönlicher
oder digitaler Anwesenheit stimmberechtigt.
(2 NEU, 1 SATZ 5 ALT ) Das Gremium dient der parteipolitischen, strategischen
Vernetzung, dem Austausch von Ideen und Projekten der Ortsverbände, des
Stadtverbands und der Grünen Jugend, der Bearbeitung von OV-übergreifenden
Themen sowie der Weiterbildung.
(3 NEU, 2 ALT) Das Sprecher*innenteam besteht aus einer Person, die aus den
Reihen der Ortsvorstände bei dem Treffen gewählt wird, und aus einer Person, die
der Stadtvorstand nach der Wahl des ersten Sprecher*innen-Platzes aus seinen
Reihen entsendet. Das Sprecher*innenteam ist auf ein Jahr gewählt und es besteht
aus mindestens einer Frau.
(4 NEU) Die Ortsvorstandsversammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr mindestens
eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung per E-Mail eingeladen worden ist
und mindestens ein*e Vertreter*in aus mindestens zwei Dritteln der Ortsverbände
persönlich oder digital anwesend ist.
Begründung
Durch die Änderung von Absatz 1 Satz 2 wird die Vertretungsregelung klargestellt: Die Vertretung wird von dem*der Sprecher*in, die sich vertreten lassen möchte, benannt und muss aus dem Vorstand stammen, bei zwei Personen muss die Quotierung berücksichtigt werden.
Der neue Absatz 1 Satz 5 dient der Klarstellung, dass Mitglieder der OVV sowohl persönlich als auch digital anwesend stimmberechtigt sind. Parallel geregelt ist das für die Beschlussfähigkeit der OVV (siehe neuer Absatz 4).
Aus dem alten Absatz 1 Satz 5 wird ein neuer Absatz 2 und die Dopplung (sic) wird gestrichen. Der Satz beschreibt die inhaltlichen Aufgaben der OVV und betrifft damit einen anderen Themenkomplex als der Absatz 1, er ist deswegen in einem eigenen Absatz gut aufgehoben.
Für den neuen Absatz 3, der das Sprecher*innen-Team betrifft, bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass eine Person aus den Reihen der OV-Sprecher*innen gewählt wird, und eine Person aus dem Stadtvorstand entsandt wird. Zur Klarstellung wird eingefügt, dass die Person, die der Stadtvorstand entsendet, diesem angehören muss, und dass die Entsendung nach der Wahl der Vertretung der OVe stattfindet.
Der neue Absatz 4 ist inhaltlich neu eingefügt und betrifft die Beschlussfähigkeit. Er orientiert sich an anderen Regelungen der Beschlussfähigkeit in der Satzung des KV. Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit ist eine Einladung mit Tagesordnung eine Woche vor Versammlung per E-Mail und die persönliche oder digitale Anwesenheit von Vertreter*innen von zwei Dritteln der OVe.