| Status: | Beschluss | 
|---|---|
| Beschluss durch: | Hauptversammlung | 
| Beschlossen am: | 08.03.2025 | 
| Antragshistorie: | Version 2  | 
Satzungsänderung §11 Ortsvorstandsversammlung
Beschlusstext
Bisheriger Status Quo § 11 Ortsvorstandsversammlung:
(1) Die Ortsvorstandsversammlung ist der Zusammenschluss der Ortsvorstände, des 
Stadtvorstands und des Vorstands der Grünen Jugend München. Aus jedem 
Ortsvorstand, dem Vorstand der Grünen Jugend und dem Stadtvorstand werden 
jeweils die Sprecher*innen, bzw. Vorsitzenden entsendet. Eine Vertretung der 
Sprecher*innen bzw. Vorsitzenden ist möglich, sofern der entsprechende Vorstand 
mindestens eine Frau entsendet. Jedes entsendete Mitglied der 
Ortsvorstandsversammlung hat eine Stimme. Das Gremium dient der 
parteipolitischen, strategischen Vernetzung, dem Austausch von Ideen und 
Projekten der Ortsverbände, des Stadtverbands und der Grünen Jugend, der 
Bearbeitung von OV-übergreifenden Themen sowie der Weiterbildung. Das Gremium 
dient der parteipolitischen, strategischen Vernetzung, dem Austausch von Ideen 
und Projekten der Ortsverbände, des Stadtverbands und der Grünen Jugend, der 
Bearbeitung von OV-übergreifenden Themen sowie der Weiterbildung.
(2) Das Sprecher*innenteam besteht aus einer Person, die der Stadtvorstand 
entsendet und einer Person, die aus den Reihen der Ortsvorstände bei dem Treffen 
gewählt werden. Das Sprecher*innenteam ist auf ein Jahr gewählt und es besteht 
aus mindestens einer Frau.
Änderungsvorschlag § 11 Ortsvorstandsversammlung (Neuer Text in fett kursiv)
(1) Die Ortsvorstandsversammlung ist der Zusammenschluss der Ortsvorstände, des 
Stadtvorstands und des Vorstands der Grünen Jugend München. Aus jedem 
Ortsvorstand, dem Vorstand der Grünen Jugend und dem Stadtvorstand werden 
jeweils die Sprecher*innen, bzw. Vorsitzenden entsendet. Der*die Sprecher*in 
bzw. Vorsitzende kann für sich eine Vertretung aus dem jeweiligen Vorstand 
benennen. Bei zwei Personen muss eine Frau entsandt werden. Jedes entsendete 
Mitglied der Ortsvorstandsversammlung hat eine Stimme und ist bei persönlicher 
oder digitaler Anwesenheit stimmberechtigt.
(2 NEU, 1 SATZ 5 ALT ) Das Gremium dient der parteipolitischen, strategischen 
Vernetzung, dem Austausch von Ideen und Projekten der Ortsverbände, des 
Stadtverbands und der Grünen Jugend, der Bearbeitung von OV-übergreifenden 
Themen sowie der Weiterbildung.
(3 NEU, 2 ALT) Das Sprecher*innenteam besteht aus einer Person, die aus den 
Reihen der Ortsvorstände bei dem Treffen gewählt wird, und aus einer Person, die 
der Stadtvorstand nach der Wahl des ersten Sprecher*innen-Platzes aus seinen 
Reihen entsendet. Das Sprecher*innenteam ist auf ein Jahr gewählt und es besteht 
aus mindestens einer Frau.
(4 NEU) Die Ortsvorstandsversammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr mindestens 
eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung per E-Mail eingeladen worden ist 
und mindestens ein*e Vertreter*in aus mindestens zwei Dritteln der Ortsverbände 
persönlich oder digital anwesend ist.