Änderungen von SA2 zu SA2
Ursprüngliche Version: | SA2 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 18.01.2024, 15:18 |
Neue Version: | SA2 (Version 2) |
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Status: | Überweisung (an die nächste Stadtversammlung) |
Eingereicht: | 23.02.2024, 10:01 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 8 bis 12:
Alle Ortsverbände erhalten zusammen jährlich eine feste Zuwendung in Höhe von mindestens einem zwölftel des Beitragsvolumens des Kreisverbandes. Die Verteilung zwischen den Ortsverbänden erfolgt durch Zuwendung eines Sockelbetrages je Ortsverband. Die weitere Verteilung des verbleibenden Betrages erfolgt nach Zahl der Mitglieder an die jeweiligen Ortsverbände.
Die Ortsverbände erhalten zusammen eine direkte, jährliche Zuwendung in Höhe von mindestens einem Zwölftel der regulären Mitgliedsbeiträge des Kreisverbands abzüglich der Beitragsumlage an den Landes- und Bundesverband. Bemessungsgrundlage ist die Summe der regulären Mitgliedsbeiträge des Vorjahres.
Diese Zuwendung wird in Form eines Sockelbetrags pro Ortsverband, sowie eines Betrags pro Mitglied ausbezahlt. Ausschlaggebend ist die jeweilige Mitgliederanzahl am letzten Tag des Vorjahres. Die genaue Verteilung des Etats wird in einer OVV-Sitzung am Ende des Vorjahrs festgelegt und in den Jahreshaushalt übernommen.