Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 15.01.2024) |
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Status: | Überweisung (an die nächste Stadtversammlung) |
SA3: Veränderungen der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder
Antragstext
Der Stadtparteitag möge beschließen:
§8, Abs. 1 der Finanzordnung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-
Stadt möge wie folgt geändert werden:
„Die Mitglieder des Stadtvorstands erhalten eine monatliche
Aufwandsentschädigung. Diese orientiert sich an der Höhe der Grundvergütung der
ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder der Landeshauptstadt München. Für die
Ermittlung der Höhe wird der Vergütungssatz aus dem Jahr 2021 angewendet. Für
den Fall der Veränderung des Vergütungssatzes durch Beschluss des Stadtrats der
Landeshauptstadt ist eine Anpassung auf diesen Satz möglich, sofern die
Stadtversammlung im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung einen eigenen Beschluss
fasst, sich dieser Veränderung anzuschließen.“
Begründung
Die Haushaltsmittel des Kreisverbandes sind endlich und eng gebunden. Daher sollte es hier keine automatische Dynamisierung geben, dass wenn der Stadtrat die Grundvergütung verändert, dies bei unseren Vorstandsmitgliedern ebenfalls passiert. Ein Stadtparteitag kann eigens darüber entscheiden, diese Vergütung anzupassen oder nicht.