Antragsteller*in: | AK Migration und Flucht (dort beschlossen am: 25.01.2024) |
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Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 13.05.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
A3neu: Gegen jede Stigmatisierung Geflüchteter Menschen in Bayern
Antragstext
Die Stadtversammlung lehnt den bayerischen Sonderweg einer Bezahlkarte für
Geflüchtete, die auf Abschreckung ausgerichtet ab.
Die Bayerische Staatsregierung macht mit ihrer schnellen Ausschreibung einen
bundesweiten Alleingang, ohne Expert*innen, Sozialverbände und Kommunen
mitzunehmen.
Die Fraktion Die Grünen- Rosa Liste im Stadtrat wird aufgefordert, sich für
folgende Punkte im bayerischen Städtetag einsetzen:
- Die Entwicklung einer alternativen Zahlungsmethode, die die Verwendung von
Bargeld ermöglicht, um die genannten Probleme zu vermeiden wird bayernweit
eingefordert. Dabei sollen kommunale Vergleiche mit „best practice“ Beispielen
wie der social Card in Hannover herangezogen werden.
- Überweisungen mindestens innerhalb Deutschlands und Online Einkäufe müssen
ermöglicht werden.
- Die Staatsregierung wird aufgefordert, mit den Kommunalverwaltungen und
Sozialverbänden gemeinsam an einer guten, bürokratiearmen Lösung für den
Verwaltungsvollzug zur Ausgabe der Bezahlbare zu arbeiten.
- Die Fraktion lässt prüfen, inwiefern eine Einführung der Bezahlbare in München
abgelehnt werden kann.
Begründung
Begründung für die Ablehnung:
1. Stigmatisierung: Die Einführung einer Bezahlkarte könnte zu einem Stigma für die Personen in städtischen Unterkünften führen. Die öffentliche Kenntnis darüber, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen diese Karte verwenden müssen, könnte zu Ausgrenzung und Diskriminierung führen. Dies könnte das soziale Gefüge in der Gemeinschaft beeinträchtigen und den Integrationsprozess der Schutzsuchenden erschweren.
2. Kriminalitätsförderung: Die Beschränkung auf eine elektronische Bezahlkarte könnte dazu führen, dass Menschen gezwungen sind, Bargeld auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen, um bestimmte Waren und Dienstleistungen zu erwerben. Dies könnte zu illegalen Aktivitäten führen und die Betroffenen in kriminelle Kreise drängen.
3. Entwürdigung der Schutzsuchenden Personen: Die ausschließliche Verwendung einer Bezahlkarte könnte als entwürdigend empfunden werden, da sie den Betroffenen ihre finanzielle Autonomie nimmt und sie auf eine bestimmte Form der Zahlung beschränkt. Dies könnte das Selbstwertgefühl und die Selbstbestimmung der schutzsuchenden Personen beeinträchtigen.