Änderungen von DA1 zu DA1-NEU
Ursprüngliche Version: | DA1 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 12.06.2023, 14:53 |
Neue Version: | DA1-NEU (Version NEU) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 03.07.2023, 15:20 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 63:
Der Münchner Stadtverband von Bündnis 90/Die Grünen lehnt die unter der Führung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser beschlossene GEAS-Reform ab. Sie widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien sowie völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen und nicht zuletzt den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Wir verkennen nicht die Schwierigkeiten der Verhandlungen angesichts der unterschiedlichen, teilweise gegensätzlichen Interessenslagen der Mitgliedstaaten. Dennoch darf eine Einigung nicht um jeden Preis erfolgen, unsere gemeinsamen europäischen Werte, insbesondere die Menschenrechte dürfen nicht zur Disposition gestellt werden.
Die Ausweitung sicherer Drittstaaten, schlechterer Rechtsschutz, verpflichtende Grenzverfahren in Haftlagern – auch für Familien mit Kindern – und eine massive Verschärfung des gescheiterten Dublin-Systems sind nur einige der Rechtsverschärfungen, die in der Reform des Asylsystems angelegt sind. Mitgliedstaaten werden teilweise zur Inhaftierung von Schutzsuchenden verpflichtet und erhalten zusätzlich massive Möglichkeiten zu Asylrechtsverschärfungen auf nationaler Ebene. Damit führt dieser Vorschlag des Rates zu einer massiven Verschärfung der Asylpolitik, das Leid der Geflüchteten an den europäischen Außengrenzen wird nicht beendet, sondern ausgeweitet.
Abschottung und Abschreckung sind der Preis für einen so genannten Solidaritätsmechanismus, der seinen Namen kaum verdient. Eine verbindliche Verteilung von Schutzsuchenden findet in diesem Mechanismus nicht statt, die Verteilung erfolgt weiterhin auf freiwilliger Basis. Somit gibt es hier keine Verbesserungen. Stattdessen haben die einzelnen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, sich von einer Aufnahme freizukaufen. Es besteht die Gefahr, dass diese Finanzmittel nicht den aufnahmewilligen Ländern zugutekommen, sondern in migrationsverhindernde Maßnahmen in Drittstaaten investiert werden können, wie beispielsweise Zahlungen an die libysche Küstenwache, die Geflüchtete im Mittelmeer abfängt und interniert.
Die nun getroffene Regelung sieht unter anderem vor, dass Schutzsuchende unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich in Haftlager gebracht werden. Dies gilt auch für Familien mit Kindern und kann auch Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan betreffen. Dies ist mit einer menschenrechtsorientierten und rechtsstaatlichen Flüchtlingspolitik nicht vereinbar. Auch die Aufweichung der Drittstaatenregelung lehnen wir ab. So müssen in den “sicheren” Drittstaaten nicht mehr alle Personengruppen sicher sein, auch bestimmte Gebiete würden ausreichen, um als sicher zu gelten. Auch die Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention soll dann keine Voraussetzung mehr für die Anerkennung sein. Dieses Zugeständnis an die Hauptankunftsländer ist für uns nicht tragbar. So können unter dieser Prämisse auch die Türkei, die Maghreb-Staaten, Westlibyen oder Ägypten als sichere Drittstaaten deklariert und Schutzsuchende in diese Staaten zurückgeschoben werden. Ebenso lehnen wir die Regelung zum sogenannten Verbindungselement in der vorliegenden Form ab. Damit können Schutzsuchende in Staaten abgeschoben werden, wenn ein weiteres Familienmitglied dort bereits lebt. Zwar ist es in dieser Gemengelage grundsätzlich positiv zu bewerten, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete nicht in die Haftlager kommen, durch die fehlende Ausnahme für Familien mit Kindern, besteht aber die Gefahr, dass falsche Anreize gesetzt werden und die Kinder und Jugendlichen weiteren Bedrohungen ausgesetzt sind.
So bleibt in der praktischen Umsetzung des Reformvorschlags vor allem eine massive Beschneidung des Asylrechts übrig, die vor allem das Ziel verfolgt, dass weniger Menschen, den nach Genfer Flüchtlingskonvention garantierten Zugang zu fairen Asylverfahren haben.
Welche Auswirkungen die europäische Asylverfahrensverordnung auf unsere nationalen Asylgesetze hat, ist derzeit ungeklärt. Das Bundesinnenministerium hat bisher keine Folgenabschätzung vorgelegt, aus der hervorgeht, was das für die deutsche Rechtslage bedeutet.
Mit Blick auf den Koalitionsvertrag, in dem das Konzept der AnKER-Zentren abgelehnt wird, treten wir dafür ein, dass nicht dasselbe menschenverachtende Konzept der Internierungslager an den europäischen Außengrenzen eingeführt wird. Im Gegenteil treten wir für die Abschaffung dieser Zentren in Bayern ein und fordern für die Kommunen ein Soforthilfeprogramm für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in Höhe von 500 Millionen Euro, die Einrichtung von Integrationszentren und die Stärkung der Ausländerbehörden.
Der Stadtverband von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt den Beschluss des Länderrats vom 07. Juni 2023 „Für eine moderne und menschenrechtsorienterte Migrationspolitik in Deutschland und der Europäischen Union“.
Im Zuge der breiten parteiinternen und bundesweit stattgefundenen Debatte sehen wir die Kernpunkte der Forderungen der Münchner Grünen darin enthalten. So werden die Geld- und Sachmittelkompensation im Solidaritätsmechanismus in Form von Zahlungen bspw. an die libysche Küstenwache und die Ausweitung des Dublin-Systems als auch die geplante Verschärfung von Grenzverfahren an den Außengrenzen deutlich kritisiert.
Wir begrüßen die Klarstellung des Länderrats, dass wir Grüne im Sinne der individuellen und inhaltlichen Prüfung des Rechts auf Asyl in der EU das Konzept der sicheren Drittstaaten weiterhin falsch finden und Bestrebungen die Kriterien für die Einstufung sicherer Drittstaaten aufzuweichen, im weiteren Diskussionsprozess auf Europäischer Ebene entgegenzutreten.
Es handelt sich bei dem Reformvorhaben in der jetzigen Form deshalb sicher nicht um einen „historischen Erfolg“, wie es etwa Bundesinnenministerin Nancy Faeser formuliert hat. Die erzielte Einigung kann zentrale Anforderungen nicht erfüllen, die wir an eine Asylpolitik der Humanität und Ordnung stellen. Wir sehen das europapolitische Problem, dass es für maßgebliche Verbesserungen in der europäischen Asylpolitik aktuell keine Mehrheiten auf europäischer Ebene gibt. Der Ratsbeschluss wäre ohne unseren Einsatz, gerade von grünen Regierungsmitgliedern, ein schlechterer gewesen. Doch er enthält auch substanzielle Verschärfungen, die auch wir Münchner Grüne aus asylpolitischer Sicht falsch finden. Wir zollen den unterschiedlichen Einschätzungen Respekt und stehen fest zusammen beim gemeinsamen Vorhaben, weiterhin mit aller Kraft für eine Verbesserung der Situation für Schutzsuchende um und in Europa zu kämpfen. Denn klar ist: Die Situation der Menschen, die in Europa Schutz suchen, muss deutlich besser werden.
Von Zeile 69 bis 88:
Wir fordern die grüne Europagruppe auf, aktiv und konstruktiv an deutlichen Verbesserungen der GEAS-Reform zu arbeiten und alles dafür zu tun, damit es im nun anstehenden Trilogverfahren zu schrittweisen realen Verbesserungen kommt und die im Rat der Innenminister beschlossene Aushöhlung rechtsstaatlicher Standards gestoppt werden kann.
Wir Münchner Grüne fordern die Bundesregierung auf, sich im Trilogverfahren für ein Paket aus Menschenrechtsmonitoring und verbindlicher Registrierung an den Außengrenzen einzusetzen, für das die Außengrenzstaaten im Gegenzug eine möglichst verbindliche Verteilung einer bestimmten Personenanzahl von den Binnenstaaten einfordern könnten. Es gilt, noch vor der nächsten Europawahl zu deutlichen Verbesserungen kommen.
Wir fordern die Grünen Mitglieder der Bundesregierung auf, die Ergebnisse wissenschaftlich überprüfen zu lassen und einem Trilogergebnis nur dann zuzustimmen, wenn dadurch die Situation von Geflüchteten an den Außengrenzen verbessert und das geltende Völkerrecht eingehalten wird. Dazu gehört die Ablehnung einer massiven Ausweitung des sicheren Drittstaatenkonzepts, eine möglichst verbindliche Verteilung und bessere Standards bei der Integration und in den Asylverfahren. Die Achtung der UN-Kinderrechtskonvention und die inhaltliche Prüfung von Asylanträgen nach der Genfer Flüchtlingskonvention müssen gewährleistet sein.
Wir begrüßen, dass unsere grünen Entscheidungsträger*innen im weiteren Verfahren im Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission sich daher - im Wissen um die schwierige Verhandlungssituation in Europa - für Verbesserungen einsetzen.
Unter anderem sind folgende Kriterien für uns wichtig: dass Familien mit Kindern grundsätzlich nicht in Grenzverfahren kommen dürfen und Mitgliedstaaten nicht zur Durchführung von Grenzverfahren verpflichtet werden. Wir wollen ein effektives Menschenrechtsmonitoring an den Außengrenzen und eine verbindliche Verteilung in den Mitgliedsstaaten. Wir begrüßen, dass die Kabinettsmitglieder, Europafraktion, Bundestagsfraktion und Bundespartei in enger Abstimmung gemeinsam für Verbesserungen kämpfen und das Ergebnis gemeinsam bewerten werden. Wir unterstreichen die Forderung des Länderrats, die jeweilige Positionierung zu den Rechtsakten davon abhängig zu machen, ob unter dem Strich Verbesserungen in der Europäischen Asylpolitik und auch für Europa stehen.
Begründung
Nach Zeile 88 einfügen:
Folgend findet Ihr den Beschluss des Länderrats: