| Antragsteller*in: | OV München-Nord (dort beschlossen am: 14.10.2026) |
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A4: Basisdemokratie verteidigen: Antragsrecht der Ortsverbände für die Bundesversammlung wahren!
Antragstext
Die Kreisversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN München möge beschließen, den
vorliegenden Antrag S-09 mit dem Titel „Bestätigung der Satzung“ für die
Bundesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2026 mittels eines Änderungsantrages
in die nachfolgende Formulierung zu ändern:
„Die Bundesversammlung beschließt die Satzung, wie sie durch die
Parteimitglieder im Wege der Urabstimmung am 1. Juli 2026 abgestimmt
wurde, und ändert den § 14 Abs. 8 S. 7 der Satzung in:
‚Antragsberechtigt sind Ortsmitgliederversammlungen,
Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertenversammlungen, die
Landesversammlungen bzw. Landesdelegiertenkonferenzen, der Länderrat, der
Frauenrat, der Diversitätsrat, der Bundesfinanzrat, der Parteirat, der BAG
Sprecher*innenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaften, der Bundesvorstand,
die Landesvorstände, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben, die
allgemeinen Parteiausschüsse gem. § 13 Parteiengesetz auf Landesebene
(Landesausschüsse etc.), 0,05 % der Mitglieder auf Basis der
Mitgliederzahlen zum 31.12. des Vorjahres, die gemeinschaftliche einen
Antrag stellen, die Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der
Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND.‘“
Begründung
Wir Grüne sind eine Mitmach-Partei – das macht unsere Partei einzigartig. Das Antragsrecht der Ortsverbände für die Bundesversammlung ist zentraler Baustein unserer basisdemokratischen Tradition. Es garantiert, dass diejenigen, die vor Ort unsere Partei am Laufen halten, die bei jedem Wetter am Infostand stehen und die unsere Partei nahbar machen, politisch mitreden dürfen! Wir wollen, dass gute Ideen eine faire Chance haben, gehört zu werden – egal ob sie von Funktionär*innen oder Basismitgliedern kommen. Eine faire Chance, gehört zu werden, auch wenn man nicht in hohen Parteigremien sitzt, muss Teil unseres basisdemokratischen Selbstverständnisses sein. Aus diesem Grund dürfen wir uns als Ortsverbände das Antragsrecht nicht nehmen lassen.
„Aber die Urabstimmung hat doch mehrheitlich entschieden…“: Demokratische Beteiligungsrechte, egal ob bei uns in der Partei oder im Grundgesetz, sind völlig zurecht durch hohe Hürden geschützt. Nur so gewährleisten wir einen breiten Konsens, wenn es darum geht solch grundlegende demokratische Spielregeln zu verändern. Die Abschaffung des Antragsrechts der Ortsverbände hat bei der Urabstimmung keine satzungsändernde 2/3-Mehrheit erhalten – genauso wie Versuche zuvor, das OV-Antragsrecht über die Bundesversammlung abzuschaffen, keine entsprechenden Mehrheiten erhalten haben.
„Aber die Antragsflut auf der Bundesversammlung…“: Die Ortsverbände haben in der Vergangenheit nicht nennenswert dazu beigetragen, die Bundesversammlung mit Anträgen zu überfordern. Bei der letzten Bundesversammlung gab es bemerkenswerterweise keinen einzigen OV-Antrag. Die Behauptung, die Ortsverbände würden die Bundesversammlung mit Anträgen überhäufen, entspricht schlichtweg nicht der Realität. Auch wenn wir anerkennen, dass auf der Bundesversammlung insgesamt viele Anträge eingehen, sehen wir die Lösung nicht darin, Beteiligungsrechte einzuschränken. Andere Lösungen, wie die Stärkung der Antragskommission, erscheinen hier zielführender.
„Aber in München sammelt man als Einzelantragsteller*in doch leicht 91 Unterschriften…“: Auch in München ist es kein Kinderspiel, 91 Unterschriften zu sammeln, wenn man nicht Ämter bekleidet. Für die allermeisten Mitglieder ist der Ortsverband die Ebene, auf der sie sich primär engagieren. Insbesondere Mitglieder, die von struktureller Diskriminierung betroffen sind oder die Care-Arbeit leisten, haben es besonders schwer, sich ausreichend zu vernetzen. Besonders betroffen von der Streichung des OV-Antragsrechts sind auch kleine Ortsverbände in strukturschwachen Gegenden, die ohnehin zu selten gehört werden. Ihnen das Antragsrecht zu entziehen, sendet ein fatales Signal!
„Aber der Gremienweg über die Kreisversammlung…“: Münchener Ortsverbände haben teilweise mehr Mitglieder als viele Kreisverbände andernorts[1], dennoch dürfen sie plötzlich nicht mehr mitreden. Zudem war es der Bundesvorstand selbst, der den Gremienweg stärken wollte, da hierdurch Anträge durch eine erste Diskussion verbessert und ausgesiebt werden. Jetzt wird gerade dieser Gremienweg über den Ortsverband erschwert. Münchener Ortsverbände sind besonders betroffen, denn während unser Nachbar-Kreisverband im Landkreis monatliche Kreisversammlungen abhält, haben wir aufgrund unserer Größe lediglich drei im gesamten Jahr. Je nachdem, wann diese stattfinden, ist der Gremienweg in der Praxis sehr erschwert. Beispielsweise findet in diesem Jahr die Bundesversammlung im Dezember statt. Zum Zeitpunkt des Stadtparteitags am 12.11.2026 ist die Antragsfrist für die Bundesversammlung bereits abgelaufen. Hätte ein OV einen Antrag bei einem Stadtparteitag stellen wollen, hätte dies bereits beim Stadtparteitag im April stattfinden müssen. Infolgedessen hätte der Antrag für die Bundesversammlung im Dezember schon im März für den Stadtparteitag eingereicht werden müssen. Und dass dies nicht im Sinne der Sache ist, ist offensichtlich.
[1] vgl. OV Schwabing hat ca. 1000 Mitglieder, der KV Aschaffenburg-Stadt hat ca. 200 Mitglieder.
Unterstützer*innen
- Maximilian Meier
- Regine Pell
- Stephanie Hayward-Schneider
- Vik Spanier
- Alexander Gleichauf
- Daniela Schkoda
- Gabriele Graswald-Vidovic
- Susanne Herrmann
- Mareen Kutsch
- Joachim Weiss
- Frederik Ostermeier
- Dennis Niemeyer
- Bernhard Böhm
- Arian Michael Daschner
- Sven-Torsten Gigler