Aufstellungsversammlungen zur Landtags- und Bezirkswahl im Stimmkreis 102 München-Bogenhausen
Liebe Grüne Mitglieder im Stimmkreis 102 München-Bogenhausen,
im Herbst 2023 werden der bayerische Landtag und der oberbayerische Bezirkstag neu gewählt. Hierfür werden in den einzelnen Stimmkreisen Direktkandidat*innen aufgestellt. Im Stadtbüro eingegangene Bewerbungen für den Stimmkreis 102 München-Bogenhausen findet ihr in diesem Antragsgrün.
1. für den Bezirkstag
am Sonntag, den 09. Oktober 2022 um 17 Uhr
im Tagungszentrum Kolpinghaus München-Zentral, Adolf-Kolping-Str. 1, 80336 München
Vorgeschlagene Tagesordnung:
- Begrüßung
- Wahl- und Aufstellungsformalia
- Wahl des*der Bewerber*in
- Schließen der Versammlung
und
2. für den Landtag
am Sonntag, den 09. Oktober 2022 um 17 Uhr
im Tagungszentrum Kolpinghaus München-Zentral, Adolf-Kolping-Str. 1, 80336 München
Vorgeschlagene Tagesordnung:
- Begrüßung
- Wahl- und Aufstellungsformalia
- Wahl des*der Bewerber*in
- Schließen der Versammlung
Die Aufstellungsversammlungen für die Bezirks- und Landtagswahlkandidierenden werden unmittelbar nacheinander stattfinden.
Bitte bringe für die Feststellung der Stimmberechtigung Deinen Personalausweis mit!
Aktiv stimmberechtigt sind alle Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, die seit mindestens 3 Monaten in Bayern (Landtagswahl) bzw. Oberbayern (Bezirkswahl) ihren Wohnsitz haben und am Tag der Aufstellung analog Art. 1, Abs, 1 i.V.m. Art. 28, Abs 1, Satz 2 Landeswahlgesetz stimmberechtigt sind, das heißt deutsche Staatsbürger*innen sind, spätestens am Tage der Aufstellungsversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und mir ihrem Hauptwohnsitz im Stimmkreis gemeldet sind.
Um rechtzeitig bearbeitet werden zu können, muss für die Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen der Mitgliedsantrag zwei Wochen vor der entsprechenden Aufstellungsversammlung online über das Mitgliedschaftsformular eingegangen sein.
Wählbar ist, entsprechend Art. 22 Landeswahlgesetz jede*r, mit oder ohne Mitgliedschaft, der*die spätestens am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, zum Tage der Wahl seit mindestens 3 Monaten in Bayern (Landtagswahl), bzw. Oberbayern (Bezirkswahl) wohnhaft ist, die deutsche Staatsbürger*innenschaft besitzt und nicht infolge eines Richter*innenspruchs die Wählbarkeit nicht besitzt.
Falls es Änderungen oder Updates bezüglich der Aufstellungsversammlungen gibt, erhaltet ihr diese via Mail. Entsprechende Änderungen findet Ihr auch immer im Antragsgrün festgehalten.
Wir freuen uns auf euer zahlreiches Kommen!
Herzliche Grüße
Euer Stadtvorstand
(Svenja Jarchow, Joel Keilhauer, Christina Wildberger, Arne Brach, Angelika Pilz-Straßer, Gerrit Siegers)
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Nach den Aufstellungsversammlungen haben wir unsere Direktkandidierenden, die sich auf der Bezirksversammlung für die Wahlkreisliste bewerben. Dafür werden wir unsere Kandidierenden München-intern in eine Reihenfolge für die Bezirksversammlung bringen.
Das werden wir entsprechend §3, Abs. 4 der Wahlordnung der Grünen München voraussichtlich auf einem Stadtparteitag am 18. Oktober 2022 machen. Dort werden wir auch unsere Delegierten für die Bezirksversammlung wählen. Eine Einladung zur Versammlung ging Euch bereits fristgemäß zu.
+++ Der Einlass beginnt eine halbe Stunde vor Versammlungsstart. +++