Veranstaltung: | Stadtversammlung zum Schwerpunkt: Energiewende in München |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge Schwerpunkt Energiewende in München |
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 27.01.2023, 12:02 |
Antragshistorie: | Version 1 |
ST Einführung einer bayernweiten Solardachpflicht
Beschlusstext
Die Stadtversammlung von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN München beschließt folgende
Forderungen für den umfassenden Ausbau der Photovoltaik in Bayern und fordert
alle Münchner Amts- und Mandatsträger*innen auf, sich für die Umsetzung dieser
Forderungen einzusetzen:
1. Eine bayernweite Solardachpflicht für alle Neubauten und bei grundlegenden
Dachsanierungen. Ausnahmen können in Einzelfällen nach sorgfältiger Prüfung
erteilt werden. Gründe für eine Ausnahme können der Denkmalschutz, oder die Lage
des Gebäudes sein.
2. Perspektivisch sollen alle verfügbaren und aufgrund ihrer Lage und Statik
geeigneten Dächer mit Photovoltaik und Solarthermie ausgestattet werden.
3. Den priorisierten und schnellen Ausbau von Photovoltaik und Solartermie auf
allen geeigneten staatlichen und kommunalen Dachflächen.
4. Den schnellen und priorisierten Ausbau der regionalen Verteilnetze.
5. Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung des Eigenverbrauchs des selbst
erzeugten Stroms vor allem im ländlichen Raum.
6. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. solare Nahwärmeversorgung oder
Prozesswärmeerzeugung) kann die Solarpflicht auch ganz oder teilweise durch den
Bau einer thermischen Solaranlage erfüllt werden.
Begründung
Die bayerische Landesregierung erkennt in der Problembeschreibung der Novelle des Klimaschutzgesetzes an, dass der menschengemachte Klimawandel eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden sind jedoch unzureichend.
Die geplante Soladachpflicht umfasst lediglich Gebäude, die Eigentum des Freistaats Bayern sind. Zusätzlich soll sie noch für Neubauten von Nichtwohngebäuden gelten. Trotz dieser überschaubaren Anzahl von Gebäuden, die von der Solardachpflicht betroffen wären, bietet der Gesetzentwurf zahlreiche Ausnahmen.
Sollte die Solardachpflicht dennoch greifen, so gilt sie nicht für die gesamte Dachfläche. Laut Gesetzentwurf ist es ausreichend ein Drittel der geeigneten Dachfläche (Dachfläche abzüglich Fläche für Belichtung, Be- und Entlüftung) für Photovoltaikanlagen bereitzustellen.
All diese Ausnahmeregelungen werden nicht dazu führen, den Herausforderungen der sich anbahnenden Klimakatastrophe gerecht zu werden. Aus diesem Grund fordern wir eine voll umfassende Solardachpflicht. Neben dem bloßen Ausbauen der Photovoltaikkapazitäten muss sichergestellt werden, dass der dadurch produzierte Strom auch genutzt und verteilt werden kann. Aus diesem Grund sollen mit der Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern auch Maßnahmen zur Steigerung des Eigenverbrauchs ergriffen werden. Dazu können kleine Speicheranlagen, ein Energiemanagementsystem und/oder eine angepasste Orientierung der PV Module verwendet werden. All diese Maßnahmen sollen die Netze entlasten, um so mehr Kapazitäten für den Ausbau von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu schaffen.
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN fordert die Münchner Stadtregierung auf sich bei der bayerischen Staatsregierung für eine allgemeine, landesweite Solarpflicht einzusetzen. Diese soll alle Gebäude umfassen. Ausnahmen können in Einzelfällen nach sorgfältiger Prüfung erteilt werden. Gründe für eine Ausnahme können der Denkmalschutz, oder die Lage des Gebäudes sein. Außerdem soll die Stadt München sich bei der Staatsregierung für eine Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung des Eigenverbrauchs des selbst erzeugten Stroms stark machen.