Veranstaltung: | Stadtparteitag im November 2021 |
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Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 19.11.2021) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 19.11.2021, 13:20 |
V 2: A Wahlordnung für die ergänzenden Urnenabstimmungen zu den digitalen Parteitagen vom 27. bis 28. November 2021 und 01. Dezember 2021
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
(1) Die Wahlordnung für ergänzende Urnenwahlbestimmungen bezieht sich auf die
Abstimmungen zu den Satzungsänderungsanträgen sowie die Vorstandswahlen, die auf
digitalen Stadtversammlungen nicht dem Parteienrecht entsprechend abschließend
durchgeführt werden können und deshalb einer ergänzenden Urnenabstimmung
bedürfen.
(2) Die digitalen Stadtversammlungen treffen mit Hilfe eines digitalen
Abstimmungstools ein Meinungsbild über die Anträge zum Strukturprozess und den
Vorstandswahlen. Dieses Meinungsbild wird in der Urnenabstimmung zur einfachen
Schlussabstimmung (Ja/Nein) gestellt.
§2 Durchführung
(1) Die Stadtversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt
bestimmt mittels digitaler Abstimmung eine Zählkommission aus den Reihen der
Geschäftsstelle und des Stadtvorstands. Diese betreuen die
Urnenabstimmungsvorgänge und ermitteln nach Schließung der Vorgänge das
Ergebnis.
(2) Wahl- und abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der
ergänzenden Urnenabstimmung zugeordneten Stadtversammlung wahl- bzw.
stimmberechtigt waren.
(3) Die Geschäftsstelle bereitet für die Urnenwahl die folgenden Wahlunterlagen
vor und stellt sie zur Verfügung. Die Urnenwahlunterlagen, die die teilnehmenden
Mitglieder erhalten sind:
- einen Stimmzettel für die Bestätigung der Strukturanträge [für die
Abstimmung zugehörig zur Versammlung vom 27. bis 28. November]
- einen Stimmzettel für die Bestätigung des Vorstands [für die Abstimmung
zugehörig zur Versammlung vom 01. Dezember]
- je Abstimmungsvorgang ein Wahlumschlag sowie
- je Abstimmungsvorgang eine Anleitung.
(5a) Am 28. November 2021, nach Ende der digitalen Versammlung (vrstl. um 17:00
Uhr) wird die Urnenabstimmung für die Bestätigung der Strukturanträge eröffnet.
Die Stimmen können dann am 28. November 2021 bis 20:00 Uhr und am 29. November
2021 von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Am 28.
November 2021 um 20:00 Uhr wird die Abstimmung geschlossen. Die Urnenwahl findet
in der Geschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen KV München-Stadt in der
Rablstr. 26, 81669 München statt.
(5b) Am 02. Dezember 2021 wird um 10:00 Uhr der Urnenwahlgang für die
Bestätigung des Vorstands eröffnet. Die Stimmen können am 02. und 03. Dezember
2021 jeweils von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr Geschäftsstelle abgegeben werden. Am
03. Dezember 2021 um 20:00 Uhr wird der Wahlgang geschlossen. Die Urnenwahl
findet in der Geschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen KV München-Stadt in der
Rablstr. 26, 81669 München statt.
(6) Der Stimmzettel ist auszufüllen und in den Wahlumschlag zu legen. Der
Wahlumschlag ist zu verschließen.
§3 Auswertung
(1) Die Urnenwahl ist nach Schließung des Urnenwahlgangs durch die
Zählkommission auszuzählen. Spätestens am 2. Werktag nach Schließung der
Urnenwahlen.
(2) Bei der Auszählung sind festzustellen:
- die Zahl der eingegangenen Abstimmungsunterlagen,
- die Zahl der abgegebenen gültigen Abstimmungsunterlagen,
- die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen, die auf die Abstimmungsvorschläge entfallen
sind.
(3a) Der Abstimmungsgegenstand ist bei den Satzungsänderunganträgen positiv
entschieden, wenn zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen „Ja“ lautet.
(3b) Der Abstimmungsgegenstand ist bei den Vorstandswahlen positiv entschieden,
wenn die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen „Ja“ lautet.
(4) Das Ergebnis der Urnenabstimmungen ist nach Abschluss der Auszählung
unverzüglich zu veröffentlichen.
(5) Die Abstimmungsunterlagen können zwei Monate nach Veröffentlichung des
Ergebnisses vernichtet werden. Die Auszählung und das Ergebnis sind in
geeigneter Form zu dokumentieren.
Kommentare
Alfred Mayer:
Sollen Sie etwa in der Geschäftsstelle ausgefüllt werden ?