Friseur*innen :-) haben besonders nahen Kontakt mit den Kund*innen. Ihre Dienstleistung ist nicht überlebensnotwendig. Die geforderten Beschränkungen bei anderen Dienstleistungen mit oft eher geringeren Kontakten könnten angesichts einer so erstaunlichen Ausnahme vielleicht dann auch nicht mehr ernst genommen und befolgt werden.
Antrag: | Dringlichkeitsantrag: Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie |
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Antragsteller*in: | Alfred Mayer (KV München) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 01.12.2021, 10:31 |
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