Die Münchner Ortsverbände haben im Durchschnitt mehr Mitglieder als die bayerischen Kreisverbände. Daraus resultiert eine überproportionale Menge an Delegiertenplätzen aus München, was bei zentraler Vergabe über die Stadtversammlung zu einem enormen organisatorischen Aufwand führt. Um im Sinne der Strukturrreform mehr Raum für politische Fragen zu erhalten, soll daher die Auswahl von Delegiert*innen noch stärker an die Ortsverbände verlagert werden. Dies macht eine Beteiligung auf OV-Ebene attraktiver und festigt den Kontakt zwischen prominenten Mitgliedern und ihren Ortsverbänden. Mit 1/3 der Delegiertenplätzen verbleiben ausreichend direkte Mandate, um auch Mitglieder auf KV-Ebene einbinden zu können, die nicht über die OV vorgeschlagen wurden.
Auf Basis der letzten LDK mit 58 KV-Delegierten und den Antragssteller*innen bekannten Mitgliederzahlen vom 31.12.2019 bedeutet das folgendes:
- Alle OVen können maximal 39 Delegierte direkt in Ihren jeweiligen Ortversammlungen wählen.
- Alle OVen erhalten die Möglichkeit 100% mehr Delegierte (2 Personen = 1 Frau + 1 weitere Kandidat*in) als bisher vorzuschlagen.
- Kleine OVen profitieren überproportional im Verhältnis zu Ihrer Mitgliederzahl. So kann der OV Allach-Untermenzing rund 3,7% seiner Mitglieder vorschlagen, während der OV Maxvorstand-Schwabing-Freimann nur 0,4% seiner Mitglieder vorschlagen kann. Auf diese Weise können 30 Delegierte vorgeschlagen werden.
- Durch unsere Änderungsantrag erhalten größere OVen die Möglichkeit mind. eine weitere Person quotiert vorzuschlagen. Somit verbessert sich die Repräsentativität etwas, denn dadurch kann bspw. der OV Maxvorstand-Schwabing-Freimann nun 0,76% seiner Mitglieder vorschlagen.
- Die meisten OVen erhalten somit die Möglichkeit 1,0% bis 1,5% Ihrer Mitglieder der Stadtversammlung zu Delegiertenwahl vorzuschlagen. Die aktuell sehr großen OVen (Maxvorstand-Schwabing-Freimann) profitieren relativ weniger von dieser Regelung, während die aktuell kleineren OVen (Allach-Untermenzing und Hadern) sehr stark profitieren.
- Es ist eine Kann-Regelung, d.h. ein OV muss nicht von dieser Regelung Gebrauch machen. Doch er hat das Recht dazu.
Auf diese Weise wird das Ziel der Strukturreform, die Ortsverbände zu stärken, nochmals auf einer praktisch repräsentativen Ebene unterstrichen.