Die Satzung des Bundesverbandes sagt in § 6 Abs. 2 - Ende der Mitgliedschaft: "Der Austritt ist gegenüber dem zuständigen Gebietsverband zu erklären." Zuständig ist gem. § 5 Bundessatzung der unterste Gebietsverband = Ortsverband.
Die Satzung des Landesverbandes Bayern sagt in § 5 Abs. 2 - Ende der Mitgliedschaft: "Der Austritt kann jederzeit gegenüber dem Vorstand des zuständigen Gebietsverbandes erklärt werden." Auch hier wird der zuständige Gebietsverband genannt, was gem. § 3 der Landessatzung die Ortsverbände sind.
Natürlich finden häufig Austritte per E-Mail an die Geschäftsstelle statt. Ein Parteiaustritt muss den Mitgliedern jedoch weiterhin auch durch eine Erklärung an ihren jeweils eigenen Ortsverband möglich bleiben. Dies passiert bis dato ebenfalls häufig und entspricht dem Grundsatz, dass Ortsverbände ihre Angelegenheiten selbständig regeln können.