Besonders das letzte Jahr zeigt, daß vier Stadtversammlungen jährlich bei weitem nicht ausreichen.
Das gilt um so mehr, als die bisherige Handhabung von Wahlen wesentlich dahin verbessert werden muß,
daß wir Mitglieder die Möglichkeit haben, über die Bewerber*innen so viel zu erfahren, um ihnen zutrauen zu können, den zu bewältigenden übermenschlichen Aufgaben im Bereich der Überlebensfragen gerecht werden zu können. Da ist viel mehr (sehr gut angelegte) Zeit erforderlich als bisher, sodass mindestens sechs Stadtversammlungen notwendig sein werden.
Auch deshalb, weil endlich Debatten über die dringendsten Probleme gerade im größten Kreisverband dringend geboten sind und das Parteiengesetz vorausschauend das Mitwirkungsrecht der Mitglieder unverrückbar festgelegt hat.
Um der im Grundgesetz verbindlich versprochenen Teilhabe an allen politischen Entscheidungen gerecht zu werden, reichen also vier Versammlungen pro Jahr bei weitem nicht aus. Ob die beantragten sechs Versammlungen ausreichen, wird sich zeigen. Es wird vor allem vom guten Willen des neu zu wählenden Stadtvorstands abhängen und dessen redlichem Willen, für die Achtung der Rechte aller Mitglieder zu sorgen.
Bis vor rund vier Jahren waren aus gutem Grund in unserer Satzung monatliche Stadtversammlungen vorgeschrieben. Das war mit wesentlich weniger Mitarbeitern zu bewältigen und sorgte für eine lebendige Diskussion über die aktuellen Probleme. Jede Stadtversammlung war Gegenstand der Berichterstattung der Tagespresse.