- 32 Tage: siehe Änderungsantrag vorher: mit zweitem Wochenende
- die Frist von mindestens 14 Tagen (oder mehr) sollte nicht gestrichen werden, auch wenn der jetzige Vorstand verspricht, den jeweiligen Antrag auf Satzungsänderung natürlich früher zu veröffentlichen. Satzungen müssen auch für schweirige Zeiten ausgelegt sein.