Dieses Vorhaben ist trotz des Wunsches der Parteibasis nach fachlicher Prüfung rechtlich nicht ganz sicher. Um niederschwellig zu bleiben und dennoch eine gewisse Qualität zu sichern schlagen wir vor im Vorfeld der Stadtversammlung die Antragssstellung von 10 Mitgliedern zu ermöglichen. Das entspricht 2,6 Promille der gesamten Mitgliederzahl und ist deutlich unter den 25% der bei der Versammlung benötigten Quorum. Die Reihenfolge der Behandlung wird weiterhin mit dem Ranking festgelegt.
Zudem korrigieren wir hier, dass Ortsverbände natürlich keine Mindestantragssteller*innenzahl brauchen, ebenso die Stadtratsfraktion.
Gemeinsames Verfahren mit S3-045.