Selbstverständlich sollen auch Ortsverbände das Recht haben, Dringlichkeitsanträge zu stellen. Bisher ist in der Satzung nicht geregelt gewesen, dass diese Antragsrecht für dringliche Anträge besitzen. Es wurde auf den Parteitagen dennoch immer so gehandhabt. Durch die Ergänzung dieses Passus wird dies nochmals klargestellt.
Satzungsänderungsantrag: | Stadtparteitage neu denken |
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Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 15.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 17.11.2021, 07:13 |