Selbstverständlich sollen auch Ortsverbände das Recht haben, Anträge zu stellen. Bisher ist in der Satzung nicht geregelt gewesen, dass diese Antragsrecht besitzen. Es wurde auf den Parteitagen dennoch immer so gehandhabt. Durch die Ergänzung dieses Passus wird dies nochmals klargestellt.
Satzungsänderungsantrag: | Stadtparteitage neu denken |
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Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 15.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: S3-165-3 |
Eingereicht: | 17.11.2021, 07:11 |