Veranstaltung: | Stadtparteitag im November 2021 |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Stadtparteitag |
Beschlossen am: | 27.11.2021 |
Eingereicht: | 27.11.2021, 16:56 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Satzungsänderungsantrag Arbeitskreise einbinden
Beschlusstext
In unseren Arbeitskreisen liegt viel Wissen und Fachkompetenz. Sie sind die
Herzkammer unserer inhaltlichen Arbeit und der Weiterentwicklung unserer
politischen Positionen. Auch schaffen Arbeitskreise Diskussionsräume über
bestimmte Fachthemen in kleinerem Kreis und damit eine eigene Art der
Mitgliedereinbindung.
Sie sind essentiell dafür, politische Teilhabe zu ermöglichen und
kommunalpolitischen Input zu generieren. Deshalb werden wir sie intensiv fördern
und noch stärker in unsere Strukturen zur Positionsfindung einbinden. Wir
beobachten, dass viele Arbeitskreise sich durch regelmäßige Treffen,
Veranstaltungen und Beiträge an der Arbeit des Kreisverbandes beteiligen. Das
ist großartig und bereichert die politische Arbeit des Kreisverbandes. Leider
sind aber auch mehrere Arbeitskreise eingeschlafen, bzw. leisten keine
politische Arbeit.
Daher wird künftig der Stadtparteitag einmal im Jahr mittels eines einfachen
schriftlichen Jahresberichts über die Arbeit eines jeden Arbeitskreises
informiert und deren konkrete finanzielle Unterstützung beschließen.
Damit Engagement gefördert wird, wird eine besondere finanzielle Bezuschussung
für aktive Arbeitskreise auf Grundlage des Jahresberichtes ermöglicht. Die
Modalitäten der finanziellen Bezuschussung werden gemeinsam mit dem nächsten
Haushalt verabschiedet.
Der neugegründete Arbeitskreis-Rat und der Stadtvorstand erarbeiten dazu ein
langfristiges Konzept für die Verteilung der Mittel.
Der Jahresbericht ist die Grundlage dafür, einen Arbeitskreis jährlich wieder
anzuerkennen. Damit können ruhende Arbeitskreise mit thematisch passenden
zusammengelegt oder auch aufgelöst werden – wenn keine Aktivität stattgefunden
hat, bzw. in Planung ist.
Bei Gründungen von Arbeitskreisen wird künftig dem Stadtparteitag die
Möglichkeit gegeben, einzuschätzen, wie viele Menschen sich darin engagieren
wollen. Daher führen wir als Bedingung für die Gründung eines Arbeitskreises
eine Mindestanzahl an fünf Mitgliedern ein, die sich zur Mitarbeit bereit
erklären. Diese Willenserklärungen ist verpflichtend für die Anerkennung eines
AKs.
Die Freiheit der Themenfindung in den Arbeitskreisen werden wir weiter
aufrechterhalten. Sie sollen dem Kreisverband und der Stadtratsfraktion fachlich
zuarbeiten.
Ein Austausch mit anderen grünen Arbeitskreisen sowie den
Landesarbeitsgemeinschaften ist möglich und gewünscht.
Wir legen einen hohen Wert auf die enge Zusammenarbeit der Arbeitskreise mit
Fraktionsmitgliedern des Stadtrats und der Bezirksausschüsse. Hier haben wir den
ausdrücklichen Wunsch nach Vernetzung und Teilnahme aus der Stadtratsfraktion.
Wir werden die Fraktion dazu ermuntern, gemeinsam mit den Arbeitskreisen
Konzepte für die kommunale Ebene zu erarbeiten, die unsere politischen
Positionen festhalten und weiterentwickeln. Weiter werden künftig bei den neu
geplanten Themenparteitagen (siehe „Stadtparteitage neu denken“) die thematisch
zuständigen Arbeitskreise vorbereitend mit tätig. Dazu gehören beispielsweise
Antrags-(vorbereitende) Diskussionen, aber auch inhaltlicher Input für den
jeweiligen Parteitag.
Um die Vernetzung der Arbeitskreise zu verbessern und zu fördern, wird ein
Arbeitskreisrat gegründet. Dieser soll Abläufe und AK-Strukturen evaluieren und
– wo nötig –verbessern. Er soll auch mittel- und langfristige strategische
Absprachen zu den zu bearbeitenden politischen Themen treffen
sowie ein AK-Statut erarbeiten, über das die Stadtversammlung entscheidet.
Satzungsänderungen
Daher möge der Stadtparteitag beschließen, § 9 der Satzung der Grünen München
wie folgt zu ändern:
"§ 9 ARBEITSKREISE UND ARBEITSKREISRAT
(1) Zur fachlichen Entwicklung des Kreisverbandes können Arbeitskreise gebildet
werden. Für die Gründung eines Arbeitskreises ist ein Beschluss der
Hauptversammlung auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern, die sich zur
Mitarbeit bereit erklären, notwendig.
(2) Arbeitskreise wählen Sprecher*innen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
(3) Ein Arbeitskreis kann von der Stadtversammlung vorläufig anerkannt werden.
(4) Arbeitskreise legen der Hauptversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht
vor.
(5) Die Hauptversammlung beschließt jährlich über die Fortführung eines
Arbeitskreises. Auf Basis eines vom Arbeitskreis zu erstellenden
Tätigkeitsbericht formuliert der der Arbeitskreisrat eine Empfehlung zur
Fortführung der Arbeitskreise an die Hauptversammlung.
(6) Arbeitskreise erhalten im Rahmen des Haushalts und der Finanzordnung eine
jährliche Zuwendung.
(7) Die Abgabe von politischen Erklärungen nach außen und die Veröffentlichung
von Arbeitsergebnissen außerhalb des Kreisverbandes bedürfen der Zustimmung des
Stadtvorstandes.
(8) Der Arbeitskreisrat besteht aus zwei Sprecher*innen pro Arbeitskreis und
zwei Mitgliedern des Stadtvorstands. Dabei muss jeder Arbeitskreis mindestens
eine Frau entsenden. Er dient der Vernetzung der Arbeitskreise, gibt
Empfehlungen an Stadt- und Hauptversammlungen zur Anerkennung von neuen
Arbeitskreisen und berät über die Bildungsarbeit durch die Arbeitskreise."