Veranstaltung: | Stadtparteitag im November 2021 |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Stadtparteitag |
Beschlossen am: | 27.11.2021 |
Eingereicht: | 27.11.2021, 17:02 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Satzungsänderungsantrag Arbeitsbedingungen für Vorstand und Geschäftsstelle verbessern
Beschlusstext
Unser Vorstand kümmert sich um das politische Tagesgeschäft, gibt politische
Impulse und vertritt uns nach außen. Damit wir unserer Verantwortung als
stärkste Partei Münchens gerecht werden, brauchen wir einen Vorstand bei dem
Zuständigkeiten klar und dessen Arbeitsweisen attraktiv sind.
Wir behalten einen schlanken Vorstand mit sechs Mitgliedern. Die Abbildung von
Vielfalt ist uns wichtig und diese Repräsentanz haben wir mit dem
Vielfaltsprozess im Blick.
Wir schaffen eine Struktur angelehnt an den Bundesvorstand: Zwei
gleichberechtigte Vorsitzende, eine*n Schatzmeister*in und drei stellvertretende
Vorsitzende – um die Repräsentationsmöglichkeiten des Kreisverbandes nach außen
und flache Hierarchien im Vorstand zu stärken.
Die Hauptverantwortung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nach außen wird
dabei weiterhin bei den beiden Vorsitzenden liegen. Durch die Einführung der
stellvertretenden Vorsitzenden wird für diese ein höherer Vertretungsanspruch
als bisher als Beisitzer*innen gewährleistet. Ihre Aufgaben sind aber
schwerpunktmäßig nach innen ausgerichtet und ihnen kommt im Vorstand eine
Supervisionsrolle zu. Der*die Schatzmeister*in ist weiterhin hauptzuständig für
die Parteifinanzen. Der Vorstand beschließt zu Beginn der Amtszeit eine interne
Geschäftsordnung, in der Zuständigkeitsbereiche der einzelnen
Vorstandsmitglieder klar geregelt sind.
Vorstandsarbeit erfordert sehr viel Zeit für Koordination und den Besuch von
Veranstaltungen und geht mit einer großen Verantwortung einher. Daher
entschädigen wir ab 2022 Vorsitzende analog zur Grundvergütung des Stadtrats.
Der*die Schatzmeister*in erhält – analog zur Staffelung der Vergütung des
Landesvorstands – 50% der Grundvergütung eines*einer Stadträt*in. Weitere
Vorstandsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe eines Viertels
der Aufwandsentschädigung eines Stadtratsmitglieds monatlich. Damit mildern wir
ökonomische Zwänge jenseits der Vorstandsarbeit und schaffen für mehr Mitglieder
die Möglichkeit, im Vorstand tätig zu werden und Zeit flexibler in die
Vorstandsarbeit zu investieren. Vorstandsmitglieder haben die Möglichkeit aus
ihrer Aufwandsentschädigung Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Das
mit diesem Antrag eingeführte Modell der Aufwandsentschädigung wird nach 1,5
Jahren vom Vorstand evaluiert.
Unsere Partei hat sich binnen kurzer Zeit nicht nur in ihrer Mitgliedschaft
vervielfacht. Auch unsere Geschäftsstelle ist von zwei auf neun Personen
gewachsen. Der Begriff des kleinen gemütlichen "Stadtbüros" passt hier nicht
mehr. Es gibt bereits für alle Gremien und Ortsverbände Zuständigkeiten
innerhalb der Geschäftsstelle, die klar und eindeutig kommuniziert werden.
Dadurch sollen redundante Anfragen und Bearbeitungszeiten reduziert werden. Auch
wird es damit den Ortsverbänden und Arbeitskreisen noch besser ermöglicht die
Unterstützungsangebote und Dienstleistungen der Stadtgeschäftsstelle
wahrzunehmen. Es wird dabei auf eine respektvolle und wertschätzende
Zusammenarbeit von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen auf Augenhöhe geachtet.
Satzungsänderungen
Daher möge der Stadtparteitag beschließen, die Satzung des Kreisverbands
München-Stadt von Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu ändern:
§7, Abs. 1:
"Der Stadtvorstand besteht aus sechs Personen. Er besteht aus zwei
gleichberechtigten Vorsitzenden, hiervon mindestens eine Frau, dem*der
Schatzmeister*in, sowie drei stellvertretenden Vorsitzenden."
§7, Abs. 2:
"Der Stadtvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die mit einer 2/3 Mehrheit
des Vorstands zu beschließen ist. In der Geschäftsordnung des Vorstands werden
die thematischen Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder geregelt."
§7, Abs. 4:
"Der Stadtvorstand vertritt den Kreisverband. Die beiden Vorsitzenden vertreten
den Kreisverband gemäß § 26 Abs. 2 BGB und § 11 Abs. 3 Parteiengesetz. Zur
Vertretung nach außen sind die Vorsitzenden je einzeln berechtigt. Näheres
regelt die Geschäftsordnung des Stadtvorstandes. Die Vorsitzenden führen
eigenverantwortlich und weisungsbefugt die Geschäftsstelle des Kreisverbands."
§7, Abs. 7:
"Der Stadtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
Mitglieder, darunter mindestens eine*r der Vorsitzenden sowie mindestens ein*e
stellvertretende*r Vorsitzende*r, zum Zeitpunkt der Beschlussfassung anwesend
ist. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse im Umlauf zu fassen
ist möglich. Näheres dazu regelt die Geschäftsordnung des Stadtvorstands."
§7, Abs. 8:
(8) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein
Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtsperiode vorzeitig aus, so wird auf der
nächsten Stadtversammlung nachgewählt. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds
endet mit der Amtszeit des gesamten Vorstandes. Scheidet der Vorstand als
Gesamtes vor Ablauf der Amtsperiode vorzeitig aus, beginnt mit der Nachwahl des
Vorstands eine neue. Es besteht die Möglichkeit des konstruktiven
Misstrauensvotums gegen einzelne Mitglieder des Stadtvorstandes, wenn das
Abwahlbegehren als Tagesordnungspunkt und in den Fristen des § 6 (54) allen
Mitgliedern rechtzeitig bekannt gemacht worden ist.
Finanzordnungsänderungen
Weiter möge der Stadtparteitag §8 der Finanzordnung wie folgt ändern:
"§ 8 Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder
(1) Die Mitglieder des Stadtvorstands erhalten eine monatliche
Aufwandsentschädigung.
(2) Die Vorsitzenden erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der
Grundvergütung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder.
(3) Der*Die Schatzmeister*in erhält eine Aufwandsentschädigung von 50% der
Grundvergütung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder.
(4) Die weiteren Mitglieder des Vorstands erhalten eine Aufwandsentschädigung
von 25% der Grundvergütung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder.“