Veranstaltung: | Stadtparteitag im November 2021 |
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Antragsteller*in: | Rüdiger Schäffer (KV München) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.11.2021, 16:20 |
A 14: A Diskriminierung ist, wo Kinder sind (II)
Antragstext
Corona zeigt es mal wieder deutlich: Nicht nur Familie, sondern auch
Diskriminierung ist, wo Kinder sind.
Natürlich trifft es mal wieder vor allem Mütter und hauptsächlich die
Alleinerziehenden:
Zur Mehrfachbelastung von Arbeit, Haushalt und Kindererziehung kommt jetzt noch
die ehrenamtliche Beschulung, sowie die psychologische Betreuung von
traumatisierten Kindern.
Interessanterweise trifft es die unteren Einkommensgruppen am härtesten, die
nebenher und bei schlechter Bezahlung systemrelevante Jobs erledigen und deshalb
nicht so einfach ins Homeoffice wechseln können.
Deswegen musste vielfach der gesetzlich garantierte Erholungsurlaub und zum Teil
noch unbezahlter Urlaub zur Kinderbetreuung genommen werden.
Und das alles, um Arbeiten zu erledigen, die eigentlich Aufgabe der gesamten
Gesellschaft sind, nämlich Erziehung, Verköstigung, Beschulung und Betreuung von
unseren Kindern.
Dies verurteilen die GRÜNEN MÜNCHEN und fordern die Leistung der Erziehenden
nicht nur symbolisch wertzuschätzen und eine Vereinbarung von Familie und Beruf
auch bei den sogenannten systemrelevanten Berufen und auch in Krisenzeiten zu
ermöglichen.
Begründung
Derselbe Antrag - nur mit Frauen statt Mütter - wurde beim Parteitag im Frühjahr mehrheitlich angenommen.
Bei dem mündlichen Vortrag hatte ich ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass es nicht um alle Frauen geht (weibliche Vorstände verdienen mehr als ihre männlichen Kollegen), sondern um die mit Kindern, also Mütter und um die (alleinerziehenden) Väter auch.
Als Beispiel erwähnte ich noch, dass Martin Luther King umgebracht wurde, als er anfing sich nicht nur für die Rechte der Schwarzen einzusetzen, sondern er die soziale Schieflage bekämpfen wollte. Ich fand den Vergleich passend, da nicht alle Schwarze arm sind und nicht alle Armen schwarz.
Lucas Brunkhorst und Clara Nitsche machten im Protokoll daraus: Rüdiger verweist darauf, dass gerade in Pandemiezeiten nochmal deutlich wird, wie stark Frauen diskriminiert werden und der Antrag wurde auf der Homepage der Münchner Grünen niemals veröffentlicht.
Kurz vor der absehbaren Nominierung von Anna-Lena zur Kanzlerkandidatin verständlich, aber meines Erachtens nicht gerade demokratisch oder pluralistisch.
Indem ich das Wort Frauen durch Mütter ersetzte (jetzt liest es sich wie ein CDU-Antrag 😉), möchte ich dieses Missverständnis beseitigen und weise auch ausdrücklich darauf hin, dass es meines Erachtens Zeit wird, dass wir GRÜNEN Frauen das Frauenstatut weiterentwickeln (zur Gründung der Partei war es richtig und wichtig) zu einem echten Gleichberechtigungsstatut von Frau und Mann und allem was dazwischen oder links und rechts daneben ist.
Mich interessiert, ob mein Antrag nicht nur von den ProtokollantInnen und dem Stadtvorstand, sondern von Vielen missverstanden wurde, oder ob er auch mit „Mütter“ eine Mehrheit bekommt.
Rüdiger
Kommentare
Benjamin Kaufmann:
Arne Brach:
Genauso könntest Du argumentieren, dass Mütter in Vorständen mehr verdienen als Väter, denn unter den von Dir angesprochenen Frauen sind vielleicht auch Mütter. Und was ist dann mit deiner Begründung? Weg.
Das Frauenstatut ist so lange richtig und wichtig, bis Frauen in der gesamten Gesellschaft, und nicht nur bei uns Grünen, gleichgestellt sind.
Und so lange sage ich klar und deutlich Nein zu allen Anträgen, die Kritik am Frauenstatut als Argument brauchen.
Gudrun Lux:
Sven-Torsten Gigler:
Durch das ausgeweitete Kinderkrankengeld wird dies aus meiner Sicht zumindest teilweise gemildert:
"Für Alleinerziehende ist der Anspruch in diesem Jahr von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt worden. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage."
* 2021: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinderkrankengeld-wird-ausgeweitet-164738
* 2022: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/kinderkrankengeld-anspruch-dauer-hoehe_242_485720.html