Veranstaltung: | Außerordentliche Hauptversammlung im Mai 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 2 Begrüßung und Formalia |
Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 14.02.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.03.2022, 17:22 |
V1: A Wahlordnung für die ergänzende Urnenwahl zur digitalen Hauptversammlung
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
(1) Die Wahlordnung für ergänzende Urnenwahlbestimmung bezieht sich auf die
Wahlen der Delegierten und Ersatzdelegierten und der Wahl des Präsidiums, die
auf digitalen Stadtversammlungen nicht dem Parteienrecht entsprechend
abschließend durchgeführt werden können und deshalb einer ergänzenden
Urnenabstimmung bedürfen.
(2) Die digitalen Stadtversammlungen treffen mit Hilfe eines digitalen
Abstimmungstools ein Meinungsbild über die Wahlen der Delegierten und
Ersatzdelegierten für höhere Parteiebenen und des Präsidiums. Dieses
Meinungsbild wird in der Urnenabstimmung zur einfachen Schlussabstimmung
(Ja/Nein) gestellt.
§2 Durchführung
(1) Die Stadtversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt
bestimmt mittels digitaler Abstimmung eine Zählkommission aus den Reihen der
Geschäftsstelle und des Stadtvorstands. Diese betreuen die
Urnenabstimmungsvorgänge und ermitteln nach Schließung der Vorgänge das
Ergebnis.
(2) Wahl- und abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der
ergänzenden Urnenabstimmung zugeordneten Stadtversammlung wahl- bzw.
stimmberechtigt waren.
(3) Die Geschäftsstelle bereitet für die Urnenwahl die folgenden Wahlunterlagen
vor und stellt sie zur Verfügung. Die Urnenwahlunterlagen, die die teilnehmenden
Mitglieder erhalten sind:
einen Stimmzettel für die Bestätigung der Delegierten
einen Stimmzettel für die Bestätigung des Präsidiums
ein Wahlumschlag sowie
eine Anleitung.
(5) Am 11. Mai 2022 wird um 10:00 Uhr der Urnenwahlgang für die Bestätigung der
Delegierten und des Präsidiums eröffnet. Um 20:00 Uhr wird der Wahlgang
geschlossen. Die Urnenwahl findet in der Geschäftsstelle von Bündnis 90/Die
Grünen KV München-Stadt in der Rablstr. 26, 81669 München statt.
Für den Fall, dass der für den 09. Mai 2022 geplante Stadtparteitag in Präsenz
stattfinden kann, wird es auch dort die Möglichkeit der Urnenwahl geben, der
Wahlgang wird in diesem Fall entsprechend früher, nämlich bereits am 09. Mai um
17:30 Uhr geöffnet. Eine Stimmabgabe ist dann zusätzlich am 09. Mai 2022
zwischen 17:30 Uhr und 22:00 Uhr möglich. Eine Information dazu, ob eine
Urnenwahl auch schon am 09. Mai 2022 möglich ist, wird spätestens am morgen
diesen Tages um 9:00 Uhr auf der Homepage des Kreisverbandes unter
gruenlink.de/2idr veröffentlicht.
(6) Der Stimmzettel ist auszufüllen und in den Wahlumschlag zu legen. Der
Wahlumschlag ist zu verschließen.
§3 Auswertung
(1) Die Urnenwahl ist nach Schließung des Urnenwahlgangs durch die
Zählkommission auszuzählen. Spätestens am 2. Werktag nach Schließung der
Urnenwahlen.
(2) Bei der Auszählung sind festzustellen:
- die Zahl der eingegangenen Abstimmungsunterlagen,
- die Zahl der abgegebenen gültigen Abstimmungsunterlagen,
- die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen, die auf die Abstimmungsvorschläge entfallen
sind.
(3) Der Abstimmungsgegenstand ist bei den Wahlen zu den Delegierten und zum
Präsidium positiv entschieden, wenn die absolute Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen „Ja“ lautet.
(4) Das Ergebnis der Urnenabstimmungen ist nach Abschluss der Auszählung
unverzüglich zu veröffentlichen.
(5) Die Abstimmungsunterlagen können zwei Monate nach Veröffentlichung des
Ergebnisses vernichtet werden. Die Auszählung und das Ergebnis sind in
geeigneter Form zu dokumentieren.
Änderungsanträge
- V1-026 (Stadtvorstand (dort beschlossen am: 08.05.2022), Eingereicht)