Veranstaltung: | Außerordentliche Hauptversammlung im Mai 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 2 Begrüßung und Formalia |
Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 14.02.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.03.2022, 17:30 |
V3: A Verfahrensvorschlag für die Wahl des neuen Präsidiums
Antragstext
Der Stadtparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt möge
beschließen:
Die in §6, Abs. 7 der Satzung enthaltenen Regelungen zum dauerhaften Präsidium
werden wie folgt umgesetzt:
Die zwölf gewählten Mitglieder des Präsidiums werden von der digitalen
Hauptversammlung für ein Jahr bestimmt. Dabei findet eine digitale Vorauswahl
statt, die mittels einer schriftlichen Urnenwahl bestätigt wird. Sechs der
Mitglieder des Präsidium werden vom Stadtvorstand vorgeschlagen, sechs weitere
Mitglieder werden in einem offenen Bewerbungsverfahren vom Stadtparteitag
gewählt. Der Vorschlag des Stadtvorstands ist dabei mindestquotiert, enthält –
wie in der Satzung vorgesehen – eine*n Vertreter*in der Grünen Jugend München
und ist auf den Vielfaltsaspekt hin geprüft.
Der Vorschlag des Stadtvorstands wird dabei in einem Wahlgang auf digitalem Wege
abgestimmt. Die Präsidiumsmitglieder sind gewählt, wenn die absolute Mehrheit
der Stimmen auf den Vorschlag entfällt. Die vom Vorstand vorgeschlagenen und
dann gewählten Mitglieder des Präsidiums übernehmen die Durchführung der
Versammlung, die sie gewählt hat.
Die weiteren sechs Präsidiumsmitglieder sind in digitaler Blockwahl getrennt
nach drei Frauen- und drei offenen Plätzen zu wählen. §1, Abs. 2 f. der
Wahlordnung gelten. Es sind so viele Stimmen zu vergeben, wie Plätze zu besetzen
sind. Jede*r Bewerber*in erhält 3 Minuten Zeit zur Vorstellung, Fragen sind
dabei keine vorgesehen.
Die Bestätigung der digitalen Vorwahl findet mittels Urnenwahl statt. Näheres
regelt die Wahlordnung für die ergänzende Urnenwahl zur digitalen
Hauptversammlung.