Nach den Hinweisen des Bundeswahlleiters zur Anwendung der Covid-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung Seite 24, die auch für die Wahl der Delegiertenwahl gilt, kann die Partei den in der elektronischen Vorauswahl unterlegenen Bewerbern eine Kandidatur in der schriftlichen Schlussabstimmung ermöglichen.
Einer demokratisch verfassten Partei wird nichts anderes übrig bleiben, als diese Möglichkeit zu nutzen, auch wenn sich dann vollends die Unsinnigkeit einer Abstimmung im Eiltempo ergibt, bei der infolge eines ohne vernünftigen Grund geschaffenen Zeitdrucks auf eine persönliche Vorstellung "verzichtet" wird.
Dieser Aspekt ist in weiterer Grund, die Delegiertenwahlen ganz von der Tagesordnung zu nehmen.
Antrag: | Verfahrensvorschlag für den digitalen Parteitag vom 08. Juni 2021 |
---|---|
Antragsteller*in: | Alfred Mayer (KV München) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 08.06.2021, 15:39 |