Wenn Abgeordnete zugleich in der Delegiertenkonferenz Stimm- und Rede- und Antragsrecht haben, wird das Grundrecht der politischen Teilhabe aller Bürger*innen gefährlich beeinträchtigt.
Zum einen wird der Basis damit wenig demokratisch ein Teil der höchst einflussreichen Delegiertensitze entzogen, zum andern können die Mandatsträger in Fragen der Zustimmung zu Entscheidungen der Parlamentsfraktion auch noch in einem Gremium mitstimmen, das als Gegengewicht wirken sollte und Führungsschicht am "Abheben" hindern könnte.
Die Fraktion hat auch ohne solche Grenzgänger ausreichende Mitwirkungsmöglichkeiten in Delegiertenversammlungen.