– wird übernommen –
Antrag: | Verfahrensvorschlag für den digitalen Parteitag vom 08. Juni 2021 |
---|---|
Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 07.06.2021) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 07.06.2021, 15:05 |
Antrag: | Verfahrensvorschlag für den digitalen Parteitag vom 08. Juni 2021 |
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Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 07.06.2021) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 07.06.2021, 15:05 |
Die Versammlung beginnt um 18:00 Uhr und endet um 23:00 Uhr.
Der Parteitag stimmt über die Münchner Delegationen des kleinen Parteitags
am 17. Juli 2021, der Bezirksversammlung am 02. Oktober 2021, der
Bundesdelegiertenkonferenzen für ein Jahr, und der
Landesdelegiertenkonferenzen bis 31.12.2021 ab. Die rechtsverbindliche
Abstimmung findet im Anschluss mittels Urnenwahl statt.
Die Vorstellung der Kandidierenden zu den Delegiertenwahlen fand im
Vorlauf zur Versammlung online via Videovorstellung und/oder schriftlicher
Bewerbung statt. Darauf wurde im Zuge der Einladung des Stadtparteitages
hingewiesen. Damit wird die ausreichende Vorstellungszeit, festgehalten im
§5, Abs. 1, Satz 1 der Geschäftsordnung erfüllt.
Während der Versammlung finden auf Grund der großen Anzahl der zu
besetzenden Delegationsplätze keine weiteren Vorstellungen mehr statt.
Bewerbungen als Delegierte müssen nach § 5, Abs. 1, Satz 2 der
Geschäftsordnung spätestens zu Beginn der Stadtversammlung beim Stadtbüro
eingegangen sein.
Wahlvorgänge finden getrennt nach Delegationen sowie Frauen- und offenen
Plätzen mittels verdeckter und digitaler Abstimmung statt und werden durch
eine anschließende Urnenwahl bestätigt.
Die Abstimmungen zu Delegationen finden mittels Zustimmungsblockwahl
statt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat dabei so viele Stimmen, wie
Delegationsplätze zu vergeben sind.
Die Bewerber*innen werden in der Reihenfolge, der auf sie entfallenen
Stimmen gelistet. Die zu vergebenen Delegationsplätze aus III.5.
entsprechen der Anzahl der zu vergebenen Delegationsplätze innerhalb eines
Wahlgangs. Gewählt sind dabei die jeweils bestplatzierten Bewerber*innen.
Bei Stimmengleichheit findet eine Stichabstimmung zwischen den
stimmengleichen Bewerber*innen statt, wenn eine Reihung unter den
stimmengleichen Bewerber*innen entscheidend dafür ist, einen
Delegationsplatz zu erhalten.
Folgende Plätze werden von der Stadtversammlung für Delegationen gewählt
Für den kleinen Parteitag werden
11 Frauen - und 11 offene Delegationsplätze gewählt
3 Frauen- und 3 offene Ersatzdelegationsplätze gewählt
Für die Bezirksversammlung werden
20 Frauen- und 20 offene Delegationsplätze gewählt
5 Frauen- und 5 offene Ersatzdelegationsplätze gewählt
Für die Bundesdelegiertenkonferenzen werden
11 Frauen- und 11 offene Delegationsplätze gewählt
3 Frauen- und 3 offene Ersatzdelegationsplätze gewählt
Für die Landesdelegiertenkonferenz werden
29 Frauen- und 29 offene Delegationsplätze gewählt
8 Frauen- und 8 offene Ersatzdelegationsplätze gewählt
4. Die Ortsverbände sind nach den Bestimmungen unter § 7, Punkt 4, Satz 7 der
Satzung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband München-Stadt dazu berechtigt,
eine*n Delegierte*n für die Landesdelegiertenkonferenz vorzuschlagen. Diese sind
mittels Zustimmungsblockwahl in einem getrennten Verfahren abzustimmen. Die
Quotierung der weiteren Plätze für die Landesdelegiertenkonferenzen ist darauf
anzupassen.
6. Bewerber*innen, die nicht als Delegierte gewählt werden, sind gemäß der
Geschäftsordnung auf ihrer Liste (Frauen bzw. offene Plätze) automatisch
Ersatzdelegierte in der Reihenfolge ihres Wahlergebnisses, sofern sie mindestens
drei Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit unter Ersatzdelegierten
entscheidet das Los über die Reihenfolge.
Es gelten die Bestimmungen der Wahlordnung für die ergänzende
Urnenabstimmung.
Abgestimmt wird über die auf der Stadtversammlung abschließend
festgelegten Delegationsvorschläge getrennt nach Delegation,
Ersatzdelegation, offenen und Frauen-Plätzen.
Ungeachtet der Anzahl der Anträge findet zu Beginn der Versammlung ein
Antragsranking statt.
Der letzte zu behandelnde Antrag in der Reihenfolge des Antragsranking ist
jener, der vor 22:45 Uhr aufgerufen werden kann.
– wird übernommen –