Eine Urnenwahl innerhalb von drei Stunden in der Geschäftsstelle verhindert nicht ausschließbar eine Beteiligung einer relevanten Zahl von interessierten Mitgliedern an der Delegiertenwahl. Da eine größe Zahl von Stimmunterlagen auszufüllen ist, wird sich eine längere Aufenthaltsdauer im Stimmlokal und damit Infektionsgefahr ergeben. Das wäre bedingt hinzunehmen, wenn es nicht die Möglichkeit der Briefwahl geben würde.
Wenn - wie in § 1 angegeben - Delegiertenwahlen nicht dem Parteienrecht entsprechend abgeschlossen werden können, ist folgerichtig, auch alle bei der digitalen Abstimmung ausgeschiedenen Bewerber*innen bei der Briefwahl aufzuführen.
Eine vollständige Anpassung des Textes funktioniert nicht.
Antrag: | Verfahrensvorschlag für den digitalen Parteitag vom 08. Juni 2021 |
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Antragsteller*in: | Alfred Mayer (KV München) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 31.05.2021, 20:07 |