Veranstaltung: | Digitaler Stadtparteitag am 8. Juni 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Alfred Mayer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.06.2021, 11:28 |
A 14: A GO 4: Nicht behandelter Antrag Diesel-Fahrverbote auf die Tagesordnung
Antragstext
Folgender seit 2018 von mehreren Stadtversammlungen nicht behandelter Antrag zum
Thema "Diesel-Fahrverbotge"wird satzungsgemäß wieder auf die Tagesordnung der
Standversammlung vom 08.06.2021 gesetzt..
Durch die jüngste Entscheidung des EuGH hat er hohe Aktualität.
Nachdem sich unsere Regierungen fern eines rechtstaatlichen Grundverständnisses
dazu entschlossen haben , Gerichtsurteile einfacfh zu ignorieren, sind unsere
Mandatsträger immer noch gefordert.
Umsetzung der gerichtlich festgestellten Pflicht zur Anordnung von Fahrverboten.
Die nächste Stadtversammlung möge beschließen:
Unsere Mandatsträger in allen Gremien werden ersucht, sich für die Umsetzung der
gerichtlich festgestellten Pflicht zur Anordnung von Fahrverboten für
Dieselfahrzeuge mit unzulässigem Abgasausstoß in bestimmten Stadtbereichen
konsequent einzusetzenund auch dafür, daß die zuständigen Behörden künftig von
sich aus ohne die höchst peinliche gerichtliche Nachhilfe pflichtgemäß handeln.
Begründung
Den unten wiedergegebenen zugelassenen Initiativ- Antrag hatte ich bereits zur Stadtversammlung vom 15. September 2018 gestellt, weil ich nicht verantwortbar halte, daß zu den bereits nachgewiesenen 12.000 Toten als Folge der rechtswidrig ausgerüsteten Dieselfahrzeugen in den betroffenen Stadtgebieten jeden Tag weitere Opfer kommen.
Die das Fahrverbot anordnenden Gerichte schaffen ja nicht erst die Pflicht der vollziehenden Gewalt zur Verhängung von Fahrverboten, sondern sie stellen die letzte Möglichkeit dar, einen nicht mehr funktionierenden Rechtsstaat zu retten.
Die Regierungen und Kommunalverwaltungen haben von der grünen Opposition unwidersprochen sträfllich ihre Pflchten vernachlässigt. Und sie gehen immer noch über Leichen. Denn auch die rechtskräftigen Gerichtsurteile werden nicht beachtet.
Das vom Stadtvorstand handverlesene Präsidium hat es verstanden, diesen dringenden Antrag ganz nach hinten zu manipulieren.
Die Reihenfolge für die Behandlung der Anträge wurde mit einem schriflichen Ranking bestimmt. Diesem Ranking ging keine Vorstellung der einzelnen Anträge voraus. Auf dem Abstimmungsbogen war nur der Betreff der Anträge angegeben.
Das Ranking wurde eingeführt, um speziell meine Anträge möglichst weit nach hinten zu platzieren.
Die Stadtvorsitzende hat dann vor dem Aufruf des Antrags zur Durchsetzung des Dieselfahrverbots die Feststelllung der Beschlußfähigkeit und eine frühere - mir bisher als korrekt bekannte - frühere Stadtvorsitzende das Ende der Versammlung beantragt, was auch beschlossen wurde.
Bei der Stadtversammlung vom 3. Dezember 2018 wurde dieser Antrag satzungswidrig auf Antrag der Stadtvorsitzenden an den Stadtvorstand zur Entscheidung verwiesen. Der Stadtvorstand hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die Stadtversammlung hätte einen „weitergehenden“ Antrag der Stadtratsfraktion angenommen hatte.
Die "weitergehende" Version der Stadtratsfraktion verzichtet auf die sofortige Durchsetzung der Fahrverbote und hält eine elektronische Überwachung der die Verbotszonen befahrenden Fahrzeuge für datenschutzrechtlich unzulässig und fordert in Übereinstimmung mit dem wackeren Toni Hofreiter die blaue Plakette für alle Fahrzeuge, die dem Verbot nicht unterliegen, also für 40 Millionen Fahrzeuge. Das heißt, auch die Grünen wollen für weitere jahrelange Verzögerung sorgen bis solche Plaketten mit ungeheurem Aufwand in solcher Masse ausgegeben werden können.
Bei der bisher einzigen Stadtversammlung in diesem Jahr hat der Stadtvorsitzende die Feststellung der Beschlußfähigkeit beantragt, als mein Antrag als letzter zu behandeln gewesen wäre-
Die ungeschriebene Regel, daß verschobene Antrage als erste aufgerufen werden, gilt bei den Münchner Grünen einfach nicht.
Die Dringlichkeit (Hier die Vermeidung tödlicher Emmissionen) vermag bei dem vom Stadtvorstand abhängigen Präsidium und auch bei der Mehrheit der Mitglieder kein Mitgefühl nicht zu wecken.
Ein Ranking kann nur dann sachgerecht und damit erst zulässig sein, wenn die einzelnen Anträge zumindest kurz vorgestellt worden sind. Dem auf der Abstimmungsliste jeweils angegebene Betreff kann unmöglich zur Beurteilung der Dringlichkeit führen, sodaß wie hier ein menschenfeindliches Ergebnis herauskommen kann. Und das war auch vorhersehbar und beabsichtigt.
Parteien haben laut Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ( GG ) die Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Das zu bewirken läge in der Verantwortung der gewählten Organe, also hier des Stadtvorstands und eines demokratisch gewählten Präsidiums. Da das Präsidium nicht rechtskonform gewählt wurde, hat der Stadtvorstand auch alle Entscheidungen des Präsidiums zu verantworten.
Diese Vorgänge wurden aber durch den Antrag der Stadtvorsitzenden auf Verweisung dieses und zwei anderer Anträge zur Entscheidung durch den Stadtvorstand überholt, dem die Versammlung zustimmte. Bei einem der weiteren Anräge handelte es sich um einen auch bereits im September erstmalig gestellten Antrag auf Anberaumung einer inhaltlichen Stadtversammlung noch im Jahr 2018.
Am 3. Dezember 2018 hat der Stadtvorstand entschieden, daß der Antrag auf die Durchsetzung der Fahrverbote durch den unten wiedergegebenen "weitergehenden" Antrag der Stadtratsfraktion erledigt sei und eine inhaltliche Stadtversammlung heuer nicht mehr möglich sei.
Auch den Grünen geht es um die Vermeidung von Fahrverboten und ganz einfach nicht um die sofortige Vermeidung der tödlichen Gefährdung und Schädigung der Anwohner.
Die nachgewiesene Gefahr schwerer Erkrankungen und der Tod für weitere tausende von Bewohnern der belasteten Städte zwingt zum sofortigen Handeln, also zur Einrichtung von sofort in Kraft tretenden Fahrverboten.
Das gilt auch, wenn selbstverständlich geplant ist, die Autoindustrie zur Nachbesserung der Fahrzeuge zu verpflichten – jedenfalls bis durch den Umbau aller Fahrzeuge die Gefahr gebannt ist.
Die schwierige Überwachung des Fahrverbots kann kein Hindernis sein. Auch die Einhaltung aller anderen Verkehrsregelungen und Beschränkungen kann allein schon wegen der Masse an Verkehrsvorgängne nur schwer oder gar nicht überwacht werden und trotzdem tun sie weitgehend ihre Wirkung..
Bei der LKW -Maut ist möglich, alle Kennzeichen der passierenden Fahrzeuge automatisch zu registrieren, ohne daß der Datenschutz in Gefähr geriete. Das ist auch hier möglich, sodass die Fahrzeuge elektronisch gut ermittelt werden können, für die das Fahrverbot gilt.
Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts kommen in ihrer Forschung zu den Folgen der Luftverschmutzung auf ein besorgniserregendes Ergebnis. Demnach versterben allein in Europa jährlich etwa 800.000 Menschen vorzeitig wegen dreckiger Atemluft. Die Studie passt zu einem Antwortschreiben der EU an Bundesverkehrsminister Scheuer, in dem die Kommission deutliche Worte zur Forderung Scheuers nach einer Überprüfung und möglichen Anhebung der Grenzwerte formuliert.