Veranstaltung: | Digitaler Stadtparteitag am 20. März 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Vorstellung Direktkandidat*innen und weiteres Verfahren für Listen-LDK |
Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 16.03.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 16.03.2021, 15:48 |
I 1: Initiativ-Antrag: Verfahren für eine Listenreihung
Antragstext
Die Stadtversammlung des Kreisverbands München-Stadt möge beschließen:
Die Grünen München beschließen eine Listenreihung für die
Wahlkreiskandidierenden als Orientierung für die Delegierten für die
Landesdelegiertenkonferenz zur Listenerstellung für die Bundestagswahl am 26.
September 2021.
Dabei wird eine getrennte Listenreihung der gewählten und nominierten
Wahlkreiskandidat*innen mit einem offenen Platz und drei Frauenplätzen
beschlossen. Es gibt getrennte Verfahren für jeden Platz der Listenreihung.
Die Kandidierenden erhalten dabei fünf Minuten Zeit zur Vorstellung und drei
Minuten, um bis zu vier Fragen aus der Versammlung zu beantworten.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält wobei im ersten Wahlgang ist die
absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Enthaltungen sind
dabei gültige Stimmen. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so können sich in
diesem die zwei Bewerber*innen stellen, die im ersten Wahlgang die meisten
Stimmen erhalten haben, wobei stimmengleiche Bewerber*innen haben gleiche Rechte
haben, wobei hier eine relative Stimmenmehrheit der Stimmen auf die Kandidat*in
entfallen muss. Stimmengleiche Bewerber*innen haben gleiche Rechte. Bei
Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang findet noch eine Stichwahl statt, dann
entscheidet das Los.
Die Kandidierenden sind aufgefordert, in der Reihenfolge der Listenreihungen auf
der Landesdelegiertenkonferenz zu kandidieren. Wer beim ersten Versuch nicht
gewählt wird, darf noch zwei Mal innerhalb der Münchner Reihung als einzige*r
direktkandidierende Münchner*in antreten. Wer auch beim dritten Versuch nicht
gewählt wird, überlässt den nächst gereihten Kandidierenden aus München den
Vortritt.
Jede Abweichung der von der Listenreihung bedarf der ausdrücklichen Absprache
mit dem Kreisvorstand.
Begründung
Die letzten Aufstellungsversammlung für den Münchner Osten und den Münchner Süden waren nach der Antragsfrist. Daher wird dieser Antrag als Initiativantrag gestellt; denn er soll nicht nur eine Verpflichtung von Seiten des Stadtparteitags gegenüber den Kandidierenden sein, sondern auch eine Selbstverpflichtungserklärung der gewählten und nominierten Wahlkreiskandidat*innen. Diese stimmten auf dem ersten Treffen der Kandidierenden mit dem Stadtvorstand einstimmig für diesen Verfahrensvorschlag.
Wir wollen dieses Verfahren offen und transparent gestalten und werden die Reihung auf Basis der bisher feststehenden Ergebnisse – vorbehaltlich der Bestätigung der beiden Kandidierenden in 218 und 219 durch die Briefwahl – durchführen.
Es besteht Einigkeit unter allen Kandidierenden, dass Jamila Schäfer und Dieter Janecek auf den jeweils ersten Plätzen der Reihung antreten werden. Für den zweiten und dritten Frauenplatz wird eine Abstimmung zwischen Vaniessa Rashid und Doris Wagner stattfinden.
Dieses Verfahren kann in dieser Form als Initiativantrag (wie bereits 2018 geschehen) gestellt werden, da es sich um keine Wahl im Sinne der Satzungen, bzw. gesetzlichen Regelungen handelt.