Antragsteller*in: | Präsidium (dort beschlossen am: 01.10.2024) |
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V4: Reihung
Antragstext
Die Stadtversammlung des Kreisverbands München-Stadt möge beschließen:
(1) Die Grünen München beschließen entsprechend der §3, Abs. 4, Wahlordnung eine
Listenreihung für die Wahlkreiskandidierenden als Orientierung für die
Delegierten für die Listenreihung der Bezirksdelegiertenkonferenz und die
folgende Landesdelegiertenkonferenz zur Listenerstellung für die Bundestagswahl
2025.
(2) Dabei wird eine getrennte Listenreihung der gewählten
Wahlkreiskandidat*innen beschlossen. Es gibt eine offene und eine Frauenliste.
Wobei die Anzahl der offenen Plätze der Anzahl der Wahlkreiskandidierenden, die
nicht weiblich sind entspricht. Die Anzahl der Frauenplätze entspricht der
Anzahl der weiblichen Kandidierenden.
(3) Es gibt getrennte Verfahren für jeden Platz der Listenreihung und jede*r
Wahlkreiskandidat*in muss sich innerhalb der Listenreihung wiederfinden.
(4) Die Kandidierenden erhalten dabei fünf Minuten Zeit zur Vorstellung und drei
Minuten, um bis zu vier Fragen aus der Versammlung zu beantworten. Für die
Listenreihung kann sich jede*r Kandidierende nur einmal vorstellen, auch wenn
die Person auf mehrere Plätze kandidiert.
(5) Für die Abstimmungen gilt das Wahlverfahren der Wahlordnung in §3, f.
(6) Sollte nur ein*e Kandidat*in auf einen Platz der Reihung kandidieren, ist es
möglich offen abzustimmen, sofern sich kein Widerspruch aus der Versammlung
erhebt.
(7) Die Kandidierenden sind aufgefordert, in der Reihenfolge der Listenreihungen
auf der Bezirks- und Landesdelegiertenkonferenz zu kandidieren. Wer beim ersten
Versuch nicht gewählt wird, darf noch ein Mal innerhalb der Münchner Reihung als
einzige*r direktkandidierende Münchner*in antreten. Wer auch beim zweiten
Versuch nicht gewählt wird, überlässt den nächst gereihten Kandidierenden aus
München den Vortritt.
(8) Jede Abweichung der von der Listenreihung bedarf der ausdrücklichen
Absprache mit dem Stadtvorstand.
(9) Für die Listenaufstellung bei der Landesdelegiertenkonferenz ist die Reihung
des Bezirkverbands ausschlaggebend.