Ab 2026 haben die Eltern einen individuellen Anspruch auf Ganztagsbildung. Die bisher vorhandenen Elterninitiativen und vielfältigen Angebote dürfen nicht dem geplanten Kooperativen Ganztag mit einem koordinierenden Jugendhilfeangebot weichen.
Bisher von Eltern selbst gestaltete Betreuungsangebote gehen in die Steuerung der Schule bzw. des Trägers des Kooperativen Ganztages über. Damit gehen nunmehr allerdings auch die Einflussmöglichkeiten der Eltern auf die Gestaltung des Betreuungsangebotes zurück.
Die Bayerische Schulordnung sieht die Beteiligung der Elternvertretung nur in Einzelbereichen des schulischen Lebens vor. Weiterreichend sind die Beteiligungsrechte nur im Bereich der Modusschulen. Grundsätzlich ist jedoch das Thema Beteiligungsrechte Eltern an Schulen des Kooperativen Ganztages noch nicht geregelt.