An Flutpoldern ist zunächst einmal gar nichts "großtechnisch". Es handelt sich lediglich um eingedeichte Gebiete in Flussnähe, die im Falle von Hochwasser gezielt geflutet werden können, um den Pegel zu regulieren und nahe Siedlungsgebiete zu schützen. Die Flächen können neben ihrer Nutzung als Flutpolder unverändert weiter als Ackerland oder Naturschutzgebiet genutzt werden. Die Eigentümer der Flächen werden dafür (und eventuelle Ernteausfälle) sogar ausgiebig entschädigt.
Ein derartiges Framing leistet ausschließlich Populisten Vorschub, die wie Hubert Aiwanger aus Klientelpolitik Flutpolder verhindern wollen. Denn die Flächen stehen dann nämlich nicht mehr zur Umwandlung in Wohngebiet zur Verfügung, was für die Eigentümer einen potentiellen Wertverlust bedeutet. Gleichzeitig schützt aber deshalb die Nutzung der Flächen als Flutpolder genau diese vor der Versiegelung.
Überregionale Starkregenereignisse wie das Hochwasser 2013 werden mit dem eskalierenden Klimawandel nicht seltener werden. Dadurch sind auch Orte an kleineren Flüssen abseits von Main und Donau vom Hochwasser zunehmend bedroht. Es ist also wichtig keine Werkzeuge zum Schutz der bayrischen Städte voreilig auszuschließen. Insbesondere, da die hier genutzte Formulierung, dass die "Flutpolder eine Ausnahme bleiben", keine belastbare Aussage trifft, die im schlimmsten Fall nur zu falschen Erwartungen führt, und bis dahin die Debatte aus den oben genannten Gründen unnötig weiter vergiftet. Es wäre also besser, den Abschnitt direkt wegzulassen.