Veranstaltung: | Stadtversammlung am 28.11.2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 1 Begrüßung und Formalia |
Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 28.11.2022) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 28.11.2022, 08:47 |
V 1: A Verfahrensvorschlag für die Behandlung von Anträgen
Antragstext
I. Allgemeines
(1) Der Stadtparteitag findet entsprechend der Regelungen der Satzung, Ordnungen
und Statuten von Bündnis 90/Die Grünen München-Stadt und der geltenden
höherrangigen Rechtsnormen statt.
(2) Die Redezeit für Anträge entspricht maximal 5 Minuten.
(3) Die Redezeit für Anträge zum laufenden Verfahren (Geschäftsordnungsanträge)
entspricht bis zu einer Minute.
II. Antragsranking
(1) Entsprechend der Geschäftsordnung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband
München-Stadt §3, Abs. 3, Satz 4 findet ein Antragsranking über die Anträge ab.
Wobei davon die Leitanträge ausgenommen sind. Neben den Leitanträgen werden
entsprechend der Reihung Anträge behandelt. Der letzte zu behandelnde Antrag
wird spätestens um 22:00 Uhr aufgerufen.
(2) Beim Antragsranking hat jedes teilnehmende Mitglied so viele Stimmen, wie
Anträge vorliegen, wobei ein Antrag höchstens eine Stimme haben kann.
(3) Haben nach Auszählung aller Stimmen mehrere Anträge die selbe Stimmenzahl
entscheidet der Eingangszeitpunkt darüber, welcher der Anträge zuerst behandelt
wird.
III. Verfahrensvorschlag bei vorhandenen Globalalternativen
(1) Liegen bei Anträgen mehrere Änderungsanträge vor, bei denen mindestens einer
davon eine Globalalternative ist, wird die Globalalternative als weitestgehender
Änderungsantrag zu erst abgestimmt. Für den Fall, dass die Globalalternative in
der Abstimmung gewinnt, gelten die Änderungsanträge, die sich auf den
ursprünglichen Antragstext beziehen als erledigt und werden nicht behandelt.
(2) Liegen mehrere Globalalternativen vor, werden im Anschluss an die
Vorstellung des Antrags die Globalalternativen jeweils vorgestellt. Folgend wird
ein Stimmungsbild abgehalten, bei dem die Globalalternativen und der
ursprüngliche Antrag zur Abstimmung stehen. Die zwei Optionen mit den meisten
Stimmen werden im Nachgang zum Stimmungsbild gegeneinander abgestimmt. Die
Option, die aus dieser Abstimmung mit den meisten Stimmen hervorgeht ist der
ausschlaggebende Antragstext. Für den Fall, dass eine Globalalternative in der
Abstimmung gewinnt, gelten die Änderungsanträge, die sich auf den ursprünglichen
Antragstext beziehen als erledigt und werden nicht behandelt.
Unterstützer*innen
- Christian Haas (KV München)