Antrag: | Stadtgestaltung im Einklang mit Klimaschutz und Natur |
---|---|
Antragsteller*in: | Mona Fuchs (KV München) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.11.2022, 23:05 |
Ä2 zu L 1: Stadtgestaltung im Einklang mit Klimaschutz und Natur
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 93 bis 94 einfügen:
- auch neue Naturräume schaffen - als Rückzugsort für Wildtiere, die in unserer Stadt heimisch geworden sind - so zum Beispiel die Weideninsel, deren Unterschutzstellung kürzlich beantragt wurde.
Von Zeile 99 bis 101 einfügen:
- Verfügung stellt und damit Handlungsspielräume für unsere Bezirksausschüsse aufzeigt. Durch eine mögliche Novellierung der Freiflächengestaltungssatzung wollen wir erreichen, dass künftig folgende begrünungsförderlichen Maßnahmen Berücksichtigung finden: Niederschlagsmanagement (durch Zisternen, Versickerungsmulden und Rigolen), Fassadenbegrünung (u. A. verpflichtend bei Neubauten), Pflanzauswahl (gemäß Biodiversität und Klimaanpassung), Minimierung von Versiegelung (z. B. durch festgelegtes Maximum von Garagenzufahrtsbreiten), explizites Ausschließen von Schottergärten und Gabionenmauern und die Aktualisierung der Mindeststandards bei extensiver und intensiver Dachbegrünung.
Wo Bäume gefällt werden müssen, weil sie Sturmschäden erlitten haben, sie
Von Zeile 104 bis 106:
- Privatgrundstücken,für die bis dato keine Pflicht zur Ersatzpflanzung besteht.
[Zeilenumbruch]
Die jährliche Baumbilanz wollen wir
Wir setzen uns auf Stadtratsebene dafür ein, die Baumschutzverordnung (BaumSchV) zu novellieren. Hierbei soll primär der Baumschutz erweitert werden, so dass bereits Bäume ab spätestens 2026ins Positive dreheneinem Stammumfang (STU) von 50cm (bisher 80cm) geschützt werden sollen. Auch Kletterpflanzen und den aktuellen VerlustObstgehölze (mit STU 50cm u. Kronenansatz ab 120cm) sollen künftig ebenfalls dem Baumschutz unterliegen. Bei Verboten ist das Kappen der Baumkrone und das einseitige Abschneiden von vielen hunderten Bäumen im Jahr schnell beendenÄsten zu ergänzen. Dabei achten Die Ziele der BaumSchV sind außerdem um die Aspekte Biodiversität und Stadtklima zu erweitern. Bei Fällungen
-
achten wir darauf, dass nicht nur die reine Anzahl an gefällten Bäumen ersetzt wird, sondern deren
VolumenGrünvolumen und damit ihr ökologischer Wert, um in wenigen Jahrzehnten bereits ein echtes Plus an
- begrünen Fassaden städtischer Gebäude und investieren mehr Fördermittel in die (Fassaden-)Begrünung von Privathäusern.
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass der Baumschutz im Baurecht eine starke Berücksichtigung findet, damit wir für München zügig eine positive Baumbilanz erreichen können.
Antragstext
Von Zeile 93 bis 94 einfügen:
- auch neue Naturräume schaffen - als Rückzugsort für Wildtiere, die in unserer Stadt heimisch geworden sind - so zum Beispiel die Weideninsel, deren Unterschutzstellung kürzlich beantragt wurde.
Von Zeile 99 bis 100:
- Verfügung stellt und damit Handlungsspielräume für unsere Bezirksausschüsse aufzeigt.
Durch eine mögliche Novellierung der Freiflächengestaltungssatzung wollen wir erreichen, dass künftig folgende begrünungsförderlichen Maßnahmen Berücksichtigung finden: Niederschlagsmanagement (durch Zisternen, Versickerungsmulden und Rigolen), Fassadenbegrünung (u. A. verpflichtend bei Neubauten), Pflanzauswahl (gemäß Biodiversität und Klimaanpassung), Minimierung von Versiegelung (z. B. durch festgelegtes Maximum von Garagenzufahrtsbreiten), explizites Ausschließen von Schottergärten und Gabionenmauern und die Aktualisierung der Mindeststandards bei extensiver und intensiver Dachbegrünung.
- Privatgrundstücken,für die bis dato keine Pflicht zur Ersatzpflanzung besteht.
[Zeilenumbruch]
Die jährliche Baumbilanz wollen wir
Wir setzen uns auf Stadtratsebene dafür ein, die Baumschutzverordnung (BaumSchV) zu novellieren. Hierbei soll primär der Baumschutz erweitert werden, so dass bereits Bäume ab spätestens 2026ins Positive dreheneinem Stammumfang (STU) von 50cm (bisher 80cm) geschützt werden sollen. Auch Kletterpflanzen und den aktuellen VerlustObstgehölze (mit STU 50cm u. Kronenansatz ab 120cm) sollen künftig ebenfalls dem Baumschutz unterliegen. Bei Verboten ist das Kappen der Baumkrone und das einseitige Abschneiden von vielen hunderten Bäumen im Jahr schnell beendenÄsten zu ergänzen. Dabei achten Die Ziele der BaumSchV sind außerdem um die Aspekte Biodiversität und Stadtklima zu erweitern. Bei Fällungen
-
achten wir darauf, dass nicht nur die reine Anzahl an gefällten Bäumen ersetzt wird, sondern deren
VolumenGrünvolumen und damit ihr ökologischer Wert, um in wenigen Jahrzehnten bereits ein echtes Plus an
Von Zeile 104 bis 105 einfügen:
- begrünen Fassaden städtischer Gebäude und investieren mehr Fördermittel in die (Fassaden-)Begrünung von Privathäusern.
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass der Baumschutz im Baurecht eine starke Berücksichtigung findet, damit wir für München mittelfristig eine positive Baumbilanz erreichen können.
Unterstützer*innen
- Gudrun Lux (KV München)
- David Süß (KV München)
- Florian Roth (KV München)
- Christian Smolka (KV München)
- Benoît Blaser (KV München)
- Martin Züchner (KV München)
- Judith Greif (KV München)
Von Zeile 93 bis 94 einfügen:
- auch neue Naturräume schaffen - als Rückzugsort für Wildtiere, die in unserer Stadt heimisch geworden sind - so zum Beispiel die Weideninsel, deren Unterschutzstellung kürzlich beantragt wurde.
Von Zeile 99 bis 101 einfügen:
- Verfügung stellt und damit Handlungsspielräume für unsere Bezirksausschüsse aufzeigt. Durch eine mögliche Novellierung der Freiflächengestaltungssatzung wollen wir erreichen, dass künftig folgende begrünungsförderlichen Maßnahmen Berücksichtigung finden: Niederschlagsmanagement (durch Zisternen, Versickerungsmulden und Rigolen), Fassadenbegrünung (u. A. verpflichtend bei Neubauten), Pflanzauswahl (gemäß Biodiversität und Klimaanpassung), Minimierung von Versiegelung (z. B. durch festgelegtes Maximum von Garagenzufahrtsbreiten), explizites Ausschließen von Schottergärten und Gabionenmauern und die Aktualisierung der Mindeststandards bei extensiver und intensiver Dachbegrünung.
Wo Bäume gefällt werden müssen, weil sie Sturmschäden erlitten haben, sie
Von Zeile 104 bis 106:
- Privatgrundstücken,für die bis dato keine Pflicht zur Ersatzpflanzung besteht.
[Zeilenumbruch]Die jährliche Baumbilanz wollen wir
Wir setzen uns auf Stadtratsebene dafür ein, die Baumschutzverordnung (BaumSchV) zu novellieren. Hierbei soll primär der Baumschutz erweitert werden, so dass bereits Bäume ab
spätestens 2026ins Positive dreheneinem Stammumfang (STU) von 50cm (bisher 80cm) geschützt werden sollen. Auch Kletterpflanzen undden aktuellen VerlustObstgehölze (mit STU 50cm u. Kronenansatz ab 120cm) sollen künftig ebenfalls dem Baumschutz unterliegen. Bei Verboten ist das Kappen der Baumkrone und das einseitige Abschneiden vonvielen hunderten Bäumen im Jahr schnell beendenÄsten zu ergänzen.Dabei achtenDie Ziele der BaumSchV sind außerdem um die Aspekte Biodiversität und Stadtklima zu erweitern. Bei Fällungen
-
achten wir darauf, dass nicht nur die reine Anzahl an gefällten Bäumen ersetzt wird, sondern deren
VolumenGrünvolumen und damit ihr ökologischer Wert, um in wenigen Jahrzehnten bereits ein echtes Plus an
- begrünen Fassaden städtischer Gebäude und investieren mehr Fördermittel in die (Fassaden-)Begrünung von Privathäusern.
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass der Baumschutz im Baurecht eine starke Berücksichtigung findet, damit wir für München zügig eine positive Baumbilanz erreichen können.
Antragstext
Von Zeile 93 bis 94 einfügen:
- auch neue Naturräume schaffen - als Rückzugsort für Wildtiere, die in unserer Stadt heimisch geworden sind - so zum Beispiel die Weideninsel, deren Unterschutzstellung kürzlich beantragt wurde.
Von Zeile 99 bis 100:
- Verfügung stellt und damit Handlungsspielräume für unsere Bezirksausschüsse aufzeigt.
Durch eine mögliche Novellierung der Freiflächengestaltungssatzung wollen wir erreichen, dass künftig folgende begrünungsförderlichen Maßnahmen Berücksichtigung finden: Niederschlagsmanagement (durch Zisternen, Versickerungsmulden und Rigolen), Fassadenbegrünung (u. A. verpflichtend bei Neubauten), Pflanzauswahl (gemäß Biodiversität und Klimaanpassung), Minimierung von Versiegelung (z. B. durch festgelegtes Maximum von Garagenzufahrtsbreiten), explizites Ausschließen von Schottergärten und Gabionenmauern und die Aktualisierung der Mindeststandards bei extensiver und intensiver Dachbegrünung.
- Privatgrundstücken,für die bis dato keine Pflicht zur Ersatzpflanzung besteht.
[Zeilenumbruch]
Die jährliche Baumbilanz wollen wir
Wir setzen uns auf Stadtratsebene dafür ein, die Baumschutzverordnung (BaumSchV) zu novellieren. Hierbei soll primär der Baumschutz erweitert werden, so dass bereits Bäume ab spätestens 2026ins Positive dreheneinem Stammumfang (STU) von 50cm (bisher 80cm) geschützt werden sollen. Auch Kletterpflanzen und den aktuellen VerlustObstgehölze (mit STU 50cm u. Kronenansatz ab 120cm) sollen künftig ebenfalls dem Baumschutz unterliegen. Bei Verboten ist das Kappen der Baumkrone und das einseitige Abschneiden von vielen hunderten Bäumen im Jahr schnell beendenÄsten zu ergänzen. Dabei achten Die Ziele der BaumSchV sind außerdem um die Aspekte Biodiversität und Stadtklima zu erweitern. Bei Fällungen
-
achten wir darauf, dass nicht nur die reine Anzahl an gefällten Bäumen ersetzt wird, sondern deren
VolumenGrünvolumen und damit ihr ökologischer Wert, um in wenigen Jahrzehnten bereits ein echtes Plus an
Von Zeile 104 bis 105 einfügen:
- begrünen Fassaden städtischer Gebäude und investieren mehr Fördermittel in die (Fassaden-)Begrünung von Privathäusern.
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass der Baumschutz im Baurecht eine starke Berücksichtigung findet, damit wir für München mittelfristig eine positive Baumbilanz erreichen können.
Unterstützer*innen
- Gudrun Lux (KV München)
- David Süß (KV München)
- Florian Roth (KV München)
- Christian Smolka (KV München)
- Benoît Blaser (KV München)
- Martin Züchner (KV München)
- Judith Greif (KV München)
Von Zeile 93 bis 94 einfügen:
- auch neue Naturräume schaffen - als Rückzugsort für Wildtiere, die in unserer Stadt heimisch geworden sind - so zum Beispiel die Weideninsel, deren Unterschutzstellung kürzlich beantragt wurde.
Von Zeile 99 bis 100:
- Verfügung stellt und damit Handlungsspielräume für unsere Bezirksausschüsse aufzeigt.
Durch eine mögliche Novellierung der Freiflächengestaltungssatzung wollen wir erreichen, dass künftig folgende begrünungsförderlichen Maßnahmen Berücksichtigung finden: Niederschlagsmanagement (durch Zisternen, Versickerungsmulden und Rigolen), Fassadenbegrünung (u. A. verpflichtend bei Neubauten), Pflanzauswahl (gemäß Biodiversität und Klimaanpassung), Minimierung von Versiegelung (z. B. durch festgelegtes Maximum von Garagenzufahrtsbreiten), explizites Ausschließen von Schottergärten und Gabionenmauern und die Aktualisierung der Mindeststandards bei extensiver und intensiver Dachbegrünung.
- Privatgrundstücken,für die bis dato keine Pflicht zur Ersatzpflanzung besteht.
[Zeilenumbruch]Die jährliche Baumbilanz wollen wir
Wir setzen uns auf Stadtratsebene dafür ein, die Baumschutzverordnung (BaumSchV) zu novellieren. Hierbei soll primär der Baumschutz erweitert werden, so dass bereits Bäume ab
spätestens 2026ins Positive dreheneinem Stammumfang (STU) von 50cm (bisher 80cm) geschützt werden sollen. Auch Kletterpflanzen undden aktuellen VerlustObstgehölze (mit STU 50cm u. Kronenansatz ab 120cm) sollen künftig ebenfalls dem Baumschutz unterliegen. Bei Verboten ist das Kappen der Baumkrone und das einseitige Abschneiden vonvielen hunderten Bäumen im Jahr schnell beendenÄsten zu ergänzen.Dabei achtenDie Ziele der BaumSchV sind außerdem um die Aspekte Biodiversität und Stadtklima zu erweitern. Bei Fällungen
-
achten wir darauf, dass nicht nur die reine Anzahl an gefällten Bäumen ersetzt wird, sondern deren
VolumenGrünvolumen und damit ihr ökologischer Wert, um in wenigen Jahrzehnten bereits ein echtes Plus an
Von Zeile 104 bis 105 einfügen:
- begrünen Fassaden städtischer Gebäude und investieren mehr Fördermittel in die (Fassaden-)Begrünung von Privathäusern.
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass der Baumschutz im Baurecht eine starke Berücksichtigung findet, damit wir für München mittelfristig eine positive Baumbilanz erreichen können.
Unterstützer*innen
- Gudrun Lux (KV München)
- David Süß (KV München)
- Florian Roth (KV München)
- Christian Smolka (KV München)
- Benoît Blaser (KV München)
- Martin Züchner (KV München)
- Judith Greif (KV München)