Veranstaltung: | Stadtversammlung am 28.11.2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Schwerpunktthema |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Christian Hartranft |
Beschlossen am: | 28.11.2022 |
Eingereicht: | 31.10.2022, 11:21 |
A Antrag auf eine nachhaltige Unterbindung des Geh- und Radwegparkens
Beschlusstext
Die Versammlung möge beschließen: Die Stadtratsfraktion soll (möglichst
gemeinsam mit anderen Stadtratsfraktionen) das Kreisverwaltungsreferat und ggf.
weitere zuständige Referate der Landeshauptstadt per Stadtratsantrag auffordern,
dem Stadtrat eine Beschlussvorlage vorzulegen, mit der das regelwidrige Parken
von Fahrzeugen auf Geh- und Radwegen und in Kreuzungsbereichen nachhaltig
unterbunden wird. In der Beschlussvorlage ist auch darzulegen, wie die Umsetzung
durch geeignete Maßnahmen (wie Umstrukturierung und Kontrollen) erfolgen soll.
Begründung
Obwohl laut Unfallforschung der Versicherer (=UDV) jeder 5. Unfall durch falsch geparkte Kraftfahrzeuge (=KFZ) verursacht wird und trotz andauernder unzähliger Beschwerden der Bürger*innen in vielen Stadtbezirken wird das (v.a. auch halbseitige) Parken auf Geh- und Radwegen der Stadt weitestgehend geduldet, obwohl es gemäß StVO nicht zulässig ist und hierfür seit der StVO-Reform auch höhere Bußgelder fällig würden.
Die besten Geh- und Radwege nutzen nichts, wenn Sie alle paar Meter zugeparkt sind und man nicht vorankommt oder auf die Autofahrbahn ausweichen muss. Viele Menschen werden dadurch vom Umstieg auf eine autofreie Mobilität abgeschreckt und sind dann wiederum selbst Teil des Problems. Kontrollen finden - v.a. in den nicht der Kommunalen Verkehrsüberwachung (=KVÜ) unterstehenden Gebieten - nur in sehr geringem Umfang statt. Geahndet wird, wenn überhaupt, erst wenn Durchgangsbreiten von 1,2 bis 0, 9 m unterschritten sind.
Die Behörden der Stadt verweisen in Antwortschreiben regelmäßig auf die zuständige Polizei, die wiederum ihre vielfältigen anderen Aufgaben und ihre dünne Personaldecke als Grund für die geringe Kontrolldichte anführt. Wer eine Gefahr durch rücksichtslos geparkte Fahrzeuge anzeigen will, muss laut Polizei die Notrufnummer 110 wählen. Auf die Einsatzkräfte der Polizei muss man dann in der Regel sehr lange warten. Auf Anzeigen, die über Apps wie Weg-li erfolgen, werden von einigen Polizeiinspektionen sogar Gegenanzeigen wegen angeblicher Datenschutzverstöße gestellt, eine Dokumentation und Anzeige per Foto ist also nicht möglich.
Deshalb ergeht die Bitte zeitnah einen Lösungsansatz unter folgenden Prämissen zu erarbeiten, um das Thema abschließend in eine geordnete, für alle nachvollziehbare Vorgehensweise, zu lenken:
Maßnahmen, die das Parken auf nicht dazu geeigneten Flächen verhindern (z.B. Parkverbote, baulicher Schutz von Geh- und Radwege, Umgestaltung von Kreuzungen, Einrichtung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen, Anwohnergaragen, steuernde Parkgebühren, etc.) sind zu prüfen und in im Konzept darzustellen
die gesamte Überwachung des ruhenden Verkehrs, auch in den nicht ausgewiesenen Parklizenzgebieten, wird durch die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) übernommen. Hierzu werden Gespräche mit den zuständigen Behörden, v.a. mit dem Polizeipräsidium aufgenommen.
die KVÜ wird personell und finanziell besser ausgestattet. Eine Höherstufung der Kontrollkräfte innerhalb des Tarifsystems TVöD wird geprüft, die Stellen werden zudem adäquat beworben. Weitere Möglichkeiten zur Gewinnung von Mitarbeiter*innen werden geprüft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mehr Kontrollen auch mehr Einnahmen erzielen. Viele Städte wie Berlin oder Orte in Baden-Württemberg belegen bereits, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs kein Verlustgeschäft ist und zugleich die Sicherheit effektiv erhöht.
eine verbindliche verbleibende Mindestdurchgangsbreite, unter der auch keine Duldung mehr möglich ist, wird festgelegt. Die in der bestehenden Sondernutzungsrichtlinie der LHM geforderten 1,60 m Restbreite können hierzu herangezogen werden.
in einigen kritischen Bereichen soll exemplarisch eine Gebietserhebung erfolgen, bei der die Anzahl der gemeldeten KFZ den tatsächlich vorhandenen auf Grundstücken ausgewiesenen Stellplätzen gegenüber gestellt werden.
Bereiche, in denen aufgrund der vorhandenen Gehweg- und Fahrbahnbreiten ein halbseitiges Parken möglich wäre, werden bei bestehendem Bedarf als solche durch die entsprechende Kennzeichnung und Beschilderung ausgewiesen.
In den betroffenen Gebieten werden die Bürger*innen rechtzeitig über die Planungen der Stadt informiert.